Toilettenexplosion durch Raumspray - Arbeitsgericht hält 20.000 € Schmerzensgeld für angemessen
Das Arbeitsgericht (ArG) Oberhausen hat jetzt der Klage eines Arbeitnehmers gegen einen ehemaligen Arbeitskollegen auf Zahlung von Schmerzensgeld stattgegeben. Dem Beklagten wurde vorgeworfen, auf der Betriebstoilette 2 Dosen Raumspray versprüht zu haben, während der Kläger die Toilette benutzte. Aus nicht aufklärbaren Umständen hatte sich anschließend das Luft-Gas-Gemisch entzündet. Es war zu einer Explosion gekommen, bei welcher der Kläger lebensgefährliche Brandverletzungen davongetragen hatte. Auch der Beklagte war schwer verletzt worden. Neben dem völlig verwüsteten Toilettenraum waren auch andere Betriebsräume in Mitleidenschaft gezogen worden. Das Arbeitsgericht Oberhausen kam nach der Vernehmung zweier Zeugen zu dem Ergebnis gelangt, dass der Beklagte für das Versprühen des Raumsprays und damit für die Explosion verantwortlich war. Es verurteilte daher den Beklagten zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 € (ArG Oberhausen, Urteil vom 17.02.2010; Az.: 1 Ca 1181/09).
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