Aschewolke: Passagiere erhalten keine zusätzliche Entschädigung
Die EU-Kommission hat zum Wochenende offiziell mitgeteilt, dass auch bei Flugausfällen nach einem Vulkanausbruch die europäischen Fluggastrechte gelten. Der EU-Verkehrskommissar, Siim Kallas, hält eine derartige Erinnerung trotz der durch den Vulkanausbruch auf Island bedingten Ausnahmesituation für wichtig. Auch wenn hier zwar eine besondere Sachlage gegeben sei, habe jeder Passagier die Wahl zwischen
- der Erstattung des Flugpreises oder
- einer Umleitung zum Reiseziel.
Die Fluggesellschaften müssen weiterhin den Passagieren Getränke, Mahlzeiten und ggf. eine Unterkunft zur Verfügung stellen. Zusätzliche finanzielle Entschädigungen - wie bspw. bei Verspätungen oder Ausfällen, die auf die jeweilige Fluggesellschaft zurückzuführen sind – können nach Angaben der Kommission nicht geltend gemacht werden.
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