Gesetzentwurf: Banker-Boni werden begrenzt
Die Boni-Zahlungen für Banker und Manager von Versicherungen sollen begrenzt und schärfer kontrolliert werden. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen (Entwurf eines Gesetzes über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen (17/1291)). Nach Auffassung des Bundeskabinetts war eine wesentliche Ursache der Krise, dass die Finanzmarktakteure unkalkulierbare Risiken eingegangen waren. Die gängigen Vergütungssysteme hätten dazu beigetragen. Eine Vergütungspolitik, die auf kurzfristige Parameter ausgerichtet sei und einseitig Erfolg belohne, ohne Misserfolg ausreichend zu sanktionieren, könne dazu verleiten, den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenserfolg aus dem Blick zu verlieren. Die Finanzmarktkrise habe jedoch gezeigt, dass durch eine falsche Vergütungspolitik gesetzte Fehlanreize nicht nur zu Risiken für einzelne Unternehmen, sondern für die gesamte Finanzstabilität führen könnten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesanstalt Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in bestimmten Fällen die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile (Boni) untersagen oder auf einen bestimmten Anteil des Jahresergebnisses der Bank oder Versicherung beschränken kann. Diese Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung geeignet, neuen Krisen vorzubeugen oder wenigstens entgegenzuwirken.
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