Keine Markenrechtsverletzung - Google darf Keywords mit Markennamen verkaufen
Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat gestern entschieden, dass der Internetsuchanbieter Google mit seinem AdWords-Programm, bei der Markennamen als Schlüsselwörter (sogenannte Keywords) gespeichert werden und dann bei Eingabe dieser Worte als Suchbegriff entsprechende Werbeanzeigen einblendet, nicht gegen die Rechte der Markeninhaber verstößt. Nach Auffassung der Luxemburger Richter liegt in dem Adwords-Programm keine markenmäßige Benutzung des geschützten Kennzeichens. Der Werbende selbst könne allerdings gegen die Kennzeichenrechte des Markeninhabers verstoßen, sofern für einen Durchschnittsinternetnutzer nicht oder nur schwer zu erkennen sei, ob die in der Anzeige beworbenen Waren oder Dienstleistungen tastsächlich vom Markeninhaber stammten. Geklagt hatten mehrere französische Luxuswarenhersteller (unter anderem die Firma Vuitton), die sich dagegen wehren wollten, dass Google bei der Eingabe von Wörtern, aus denen diese Marken bestehen, in der Anzeigenrubrik Links zu Websites zeigt, auf denen Nachahmungen von Waren von Vuitton dargeboten werden bzw. zu Websites von Mitbewerbern (EuGH, Urteile vom 23.03.2010; Az.: C 236/08, C 237/08, C 238/08).
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