DPMA: Geschmacksmusteranmeldung jetzt auch online möglich
Seit 01.03.2010 können Geschmacksmuster (Designs) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) auch elektronisch angemeldet werden. Damit steht Anmeldern der kostengünstige und schnelle Onlineservice DPMAdirekt für alle gewerblichen Schutzrechte zur Verfügung. Möglich wurde das erweiterte Angebot durch die Verordnung vom 10. Februar 2010 zur Einführung der elektronischen Aktenführung und zur Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs bei dem Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof, die heute in Kraft tritt. Die Verordnung schafft zudem die rechtlichen Grundlagen zur weiteren Modernisierung der IT-Systeme im DPMA. Bei der elektronischen Einreichung von Dokumenten wird das DPMA künftig neben der qualifizierten elektronischen Signatur auch fortgeschrittene elektronische Signaturen akzeptieren, die von einer internationalen Organisation auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes herausgegeben werden. Die Akten in Schutzrechtsverfahren können außerdem in Zukunft elektronisch geführt werden. Das DPMA strebt die Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte für Patente und Gebrauchsmuster im Laufe des Jahres 2011 an. Detailinformationen unter DPMAdirekt.
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