Überhöhte Ratenzuschläge – Jetzt können Kunden ihr Geld von Versicherungen zurückfordern
Wenn Verbraucher Versicherungsbeiträge in Monats- oder Quartalsraten überweisen und dafür einen Zuschlag zahlen müssen, kann dies ggf. dazu berechtigen, Geld von der Versicherung zurückfordern. Darüber informiert derzeit die Verbraucherzentrale in Berlin. Bei Ratenzahlungszuschlägen müssten die Versicherer grundsätzlich den effektiven Jahreszins angeben, was in der Praxis kaum geschieht. Kunden könnten daher verlangen, dass ihr Zins rückwirkend an den gesetzlichen Zinssatz von 4 % pro Jahr angepasst wird. Dies habe Bundesgerichtshof entschieden (Az.: I ZR 22/07) und damit ein Urteil des Landgerichts Bamberg bestätigt (Az.: 2 O 764/04). Der effektive Jahreszins sei in vielen Versicherungsverträgen oft höher als 4 Prozent, so die Verbraucherzentrale. Verlange eine Versicherung bei monatlicher Zahlweise zum Beispiel den üblichen Ratenzahlungszuschlag von 5 %, entspreche das einem effektiven Jahreszins von 11,35 %. Die Kunden hätten daher gegebenenfalls Anspruch auf eine Rückzahlung von mehreren 100 oder 1.000 €. Betroffen seien alle privaten Versicherungen, die Verbraucher in Raten zahlen können (bspw. Kfz- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen). Die private Krankenversicherung bleibt von Rückforderungen verschont.
Eine Musterschreiben für die Rückforderung finden Sie auf der Homepage der Verbraucherzentrale Hamburg unter "Versicherungen".
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