Düsseldorfer Tabelle 2010 - OLG räumt Trennungskindern mehr Unterhalt ein
Die Düsseldorfer Tabelle 2010 enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten. Sie wird im zweijährigen Turnus zum 01.07. und bei Bedarf aktualisiert. Dieser war jetzt aufgrund der Kindergelderhöhung zum 01.01.2010 durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz gegeben. Die Tabelle selbst hat zwar keine Gesetzeskraft, sie dient in den OLG-Bezirken aber als Leitschnur. Der Mindestunterhalt beim monatlichen Nettoeinkommen bis 1.500 € liegt nach der neuen Tabelle jetzt zwischen 317 und 488 € - eine Steigerung von 36 bis 56 € pro Kind. Bei einem Nettoeinkommen von 3.000 € steigen die Unterhaltssätze auf 338 bis 519 €. Bei 4.000 € netto stehen den Kindern 405 bis 623 € zu. Die Tabelle finden Sie hier.
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