NDR-Schlappe - Keine Rundfunkgebühren für gewerblichen Internet-PC
Für Computer mit Internetanschluss sind laut Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig keine Rundfunkgebühren zu zahlen. Das Gericht gab der Klage einer PC-Nutzerin gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) statt. Diese besitzt einen PC mit Internetzugang, den sie zu Hause für ihre Tätigkeit als Diplomübersetzerin und damit gewerblich nutzt. Für ihren Privathaushalt zahlt sie seit 1991 Rundfunkgebühren. Das Greicht urteilte, Gebühren seien nur für Geräte zu zahlen, die zum Rundfunkempfang bereitgehalten werden. Internetfähige Computer seien multifunktional und würden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt - eine solche Nutzung sei gerade im gewerblichen Bereich unüblich. Darüber hinaus stelle der NDR derzeit im Internet keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung. Er "streame" seine Radiosender, was zur Folge habe, dass nur eine begrenzte Anzahl von Personen gleichzeitig Rundfunksendungen über das Internet empfangen könne. Der PC sei jedenfalls auch deswegen von der Gebühr befreit, weil es sich um ein Zweitgerät handele. Die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte gelte nicht nur für privat genutzte, sondern auch für gewerblich genutzte Computer (VG Braunschweig, Urteil vom 20. 11. 2009; Az.: 4 A 188/09).
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