OLG Düsseldorf hält Sonderprüfung wegen Pflichtverletzungen bei der IKB-Bank für rechtmäßig
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat aktuell entschieden, dass das Landgericht Düsseldorf zu Recht einen Sonderprüfer für die IKB Deutsche Industriebank AG (IKB) bestellt hat. Der Sonderprüfer soll mögliche Pflichtverletzungen in Zusammenhang mit der Krise der Bank im Sommer 2007 aufklären. Die Aktionäre der IKB hatten in der Hauptversammlung vom 27.3.2008 zunächst mit den Stimmen der KfW einen Sonderprüfer bestellt. Nachdem die KfW jedoch ihr Aktienpaket an eine Tochter der amerikanischen Investmentgesellschaft „Lone Star“ verkauft hatte, ist in der Hauptversammlung vom 25.3.2009 die Bestellung des Sonderprüfers wieder aufgehoben worden. Aktionäre der IKB waren dagegen gerichtlich vorgegangen, und das Landgericht hatte am 14.8.2009 die Bestellung des Sonderprüfers angeordnet. Das OLG diese Entscheidung bestätigt. Nach Auffassung des Senats ist ein Sonderprüfer zu bestellen (§ 142 Absatz 2 Aktiengesetz), weil hinreichender Verdacht bestehe, dass Vorstand und Aufsichtsrat in erheblichem Maße ihre Sorgfalts- und Überwachungspflichten verletzt haben könnten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09. 12. 2009; Az.: I-6 W 45/09).
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