Beratungsfehler – Bank muss sicherheitsorientierten Anleger auf möglichen Kapitalverlust hinweisen
Das Landgericht (LG) Hechingen hat gerade eine Bank wegen Beratungsfehler in Sachen Lehman-Papiere auf Schadenersatz verurteilt. Ein auf Sicherheit bedachter Anleger muss auf die Möglichkeit eines nahezu vollständigen Kapitalverlustes hingewiesen werden. Die Pflicht zu einer anlegergerechten Beratung wird verletzt, wenn der Wissensstand des Anlegers über Anlagegeschäfte der vorgesehenen Art nicht hinreichend ermittelt und seine Risikobereitschaft unzutreffend beurteilt wird. Die Einschätzung des Anlegers als risikobereit ist fehlerhaft, wenn sie den für ihn in der Vergangenheit bei Anlageentscheidungen erkennbar ausschlaggebenden Kriterien nicht entspricht. Das ist der Fall, wenn der Anleger wiederholt den Gesichtspunkt einer hohen Rendite der Sicherheit der Anlage untergeordnet hat. In diesem Fall ist es unerlässlich, den Anleger auf die Möglichkeit eines nahezu vollständigen Kapitalverlustes hinzuweisen (LG Hechingen, Urteil vom 13. 11. 2009; Az. 1 O 28/09).
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