EU-Kommission will Klarheit über Stützungsmaßnahmen für die Sparkasse KölnBonn
Die EU-Kommission hat jetzt eine eingehende Untersuchung zu den Stützungsmaßnahmen für die Sparkasse KölnBonn nach den Beihilfevorschriften des EG-Vertrags eingeleitet und die Bank aufgefordert, einen Umstrukturierungsplan vorzulegen. Sollte die Kommission zu dem Schluss kommen, dass diese Maßnahmen staatliche Beihilfen darstellen, muss sichergestellt werden, dass vorab ein realistischer Umstrukturierungsplan vorgelegt wird. Die Ursachen der aktuellen Schwierigkeiten der Bank müssten beseitigt werden, ohne der Bank einen unfairen Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern einzuräumen. Bei der Sparkasse KölnBonn handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Körperschaft, die zu 70 % im Eigentum der Stadt Köln und zu 30 % im Eigentum der Stadt Bonn steht. Ende 2008/Anfang 2009 wurde das Kapital der Sparkasse KölnBonn mit insgesamt 650 Mio. € gestärkt, die Maßnahmen wurden aber erst im Nachhinein angemeldet. Die Kommission zweifelt, ob ein marktwirtschaftlich handelnder Kapitalgeber zu diesem Zeitpunkt eine derartige Investition getätigt hätte. Nach dem EU-Beihilferecht sind Maßnahmen, mit denen staatliche Stellen in wirtschaftlich tätige Unternehmen eingreifen, beihilfefrei, wenn sie zu Bedingungen erfolgen, die ein marktwirtschaftlich handelndes privates Unternehmen akzeptieren würde.
- 2810 Aufrufe