Bank Austria: Landgericht erklärt HVB-Hauptversammlungsbeschlüsse für nichtig
Im Streit um die Wirksamkeit zweier Beschlüsse der Hauptversammlung der HVB vom November 2008 hat das Landgericht (LG) München I gestern das Urteil verkündet: Die Beschlüsse wurden für nichtig erklärt. Die Hauptversammlung der HVB hatte im Juni 2007 unter anderem beschlossen, Ersatzansprüche gegen Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der HVB sowie die Großaktionärin Unicredit vor allem wegen der Veräußerung der Anteile der HVB an der Bank Austria geltend zu machen und einen besonderen Vertreter zur Geltendmachung dieser Ansprüche zu bestellen. Nachdem eine Anfechtungsklage der Unicredit hiergegen im Wesentlichen erfolglos geblieben war, fand im November 2008 schließlich eine Hauptversammlung mit der mittlerweile einzigen Aktionärin, der Unicredit, statt, wobei der Beschluss vom Juni 2007 kurzerhand aufgehoben und der besondere Vertreter wieder abberufen wurde. Die Wirksamkeit dieser beiden Beschlüsse war Gegenstand der jetzt entschiedenen Anfechtungsklage. Das Gericht gab der Klage des Vertreters statt und sah in den Aufhebungsbeschlüssen des Jahres 2008 einen Verstoß gegen das aktienrechtliche Stimmrechtsverbot. Nach diesem Verbot darf ein Aktionär zum Beispiel dann nicht mit abstimmen, wenn es darum geht, ob just gegen ihn ein Anspruch der Aktiengesellschaft geltend gemacht werden soll. Da es nach Ansicht des Gerichts bei den aufgehobenen Beschlüssen gerade darum ging, gegen die nunmehrige Alleinaktionärin einen Ersatzanspruch geltend zu machen, durfte sie diese Beschlüsse nicht einfach wieder aufheben – und zwar auch dann nicht, wenn sie mittlerweile die einzige Aktionärin der Gesellschaft ist.(Urteil des LG München I Az.: 5 HK O 21656/08).
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