BGH hebt Freispruch des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der WestLB auf
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das freisprechende Urteil gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der WestLB Jürgen Sengera gestern aufgehoben. Das Landgericht Düsseldorf hatte den gegen ihn erhobenen Vorwurf der Untreue zum Nachteil der WestLB im Zusammenhang mit der Gewährung eines Großkredits von 400 Millionen € an Boxclever nicht bestätigt gesehen. Das Landgericht hatte sich von dem für eine Verurteilung wegen Untreue erforderlichen Schädigungsvorsatz nicht überzeugen können. Dem BGH fielen allerdings Rechtsfehler bei der entsprechenden Begründung auf, der Beweiswürdigung zum Schädigungsvorsatz fehle eine tragfähige Grundlage. Der Freispruch könne auch aus anderen Gründen nicht aufrechterhalten werden; denn die sonstigen Feststellungen des angefochtenen Urteils schließen es nicht aus, dass wegen der vom Landgericht bejahten erheblichen Pflichtverletzungen des Angeklagten ein Untreuevorsatz noch nachgewiesen werden kann (BGH, Urteil vom 13. 08. 2009 Az.: 3 StR 576/08).
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