Landgericht Itzehoe erteilt Lehman-Opfer eine Abfuhr
Die 7. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Itzehoe hat jetzt die Klage eines Anlegers gegen eine Bank auf Zahlung von Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Lehman Brothers-Zertifikaten abgewiesen. Die beklagte Bank habe in diesem Fall keine Beratungspflichten verletzt und sich daher auch nicht schadensersatzpflichtig gemacht. Eine Pflichtverletzung folgt auch nicht daraus, dass der Mitarbeiter der Bank den Kläger nicht über das Insolvenzrisiko der Investmentbank Lehman Brothers aufgeklärt hat. Denn zum Zeitpunkt des Beratungsgesprächs im November 2006 war das Insolvenzrisiko der immerhin viertgrößten Investmentbank der Welt für die Beklagte nicht erkennbar und daher rein theoretischer Natur. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (LG Itzehoe, Uretil vom 06.08.2009 Az.: 7 O 39/09).
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