Mehr Rechte für Bahnkunden
Morgen tritt das neue Fahrgastrechtegesetz in Kraft. Bahnkunden haben dann vor allem bei Verspätungen und Zugausfällen mehr Rechte- unter anderem auch auf Entschädigung. Das Gesetz beruht auf einer EG-Verordnung, die ab dem 03.12.2009 europaweit gelten wird. Das neue Fahrgastrechtegesetz verbessert die Rechte der Bahnreisenden in Deutschland bereits jetzt und erweitert sie darüber hinaus gegenüber dem europäischen Recht. Mit dem Gesetz zur Anpassung eisenbahnrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr werden die Regelungen der Verordnung in Deutschland schon vorzeitig in Kraft gesetzt. Entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union werden deshalb die Regelungen unverändert auf grenzüberschreitende Schienenfernverkehrsdienste angewendet. Gleiches gilt für inländische Schienenfernverkehrsdienste, für die nach der Verordnung allenfalls zeitlich befristete Abweichungen gestattet gewesen wären.
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