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Die neue EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)

19. Januar 2017

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt seit dem 13.Dezember 2016 die Kennzeichnung von verpackter und unverpackter Ware einheitlich für alle europäische Länder. Teilweise galten Übergangsfristen noch bis Ende 2016.

 

Die neue EU-Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)
© Ryan McVay/Photodisc/Thinkstock

 

Seit Dezember gibt es die Pflicht zur Nährwertkennzeichnung auf nahezu allen verpackten Lebensmitteln. Bisher waren Nährwertangaben nicht zwingend vorgeschrieben. Nur wenige Lebensmittel sind von dieser Pflicht befreit, wie alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkoholgehalt, unverarbeitete Erzeugnisse und lose Ware. Für alle, die Waren direkt für den Endverbraucher herstellen oder Waren für Kantinen, Schulen, Krankenhäuser oder ähnliches produzieren, ist die neue Vorschrift gültig.

 

Die neuen Vorschriften der LMIV umfassen einige wichtige Änderungen, welche die Erstellung der Etiketten betreffen. Im Folgenden haben wir zusammen mit WePrint die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die es bei der Erstellung der Etiketten im Rahmen der neuen Verordnung zu beachten gibt.

 

Lebensmittelinformationsverordnung: Die wichtigsten Regeln

Die neuen Vorschriften der LMIV umfassen einige wichtige Änderungen, welche die Erstellung der Etiketten betreffen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die es bei der Erstellung der Etiketten im Rahmen der neuen Verordnung zu beachten gibt.


Mindestschriftgröße vorgeschrieben
Bisher wurde nur geregelt, das die Schrift deutlich lesbar, an einer gut sichtbaren Stelle angebracht sein muss und sie weder verdeckt oder getrennt wird. Seit Dezember ist nun auch eine Mindestschriftgröße von 0,9 und 1,2 mm auf Etiketten festgelegt. Hierbei darf jedoch die kleinste Größe nur für Verpackungen verwendet werden, die eine Größe von 80 cm² nicht übersteigen, was etwa einer halben Postkarte entspricht.

Auch bei loser Ware: Allergenkennzeichnung
Alle Stoffe und Zutaten, die häufig Allergien auslösen wie Soja oder Nüsse, mussten bislang lediglich unter den Zutaten aufgeführt werden. Die Kennzeichnung der Allergene muss nun jedoch deutlich hervorgehoben werden, entweder durch eine Fettschrift, durch die Verwendung einer besonderen Schriftart oder durch eine andere farbliche Kennzeichnung.

Nährwertkennzeichnung: Pflicht über Nährwertangaben
Die Nährwerttabelle erhielt sowohl eine neue Form als auch einen angepassten Inhalt. Nun muss neben den Angaben zum Zucker, Eiweiß, Energiegehalt, Fett, usw. auch der Nährstoffgehalt deutlich angegeben werden. Um die Produkte leichter vergleichen zu können, sind die Werte auf 100 Gramm oder 100 Milliliter des jeweiligen Lebensmittels zu beziehen. Nährwertangaben pro Portion sauf den Etiketten sind erlaubt und dürfen zusätzlich gemacht werden.



 

LMIV für den Internet-Handel: Pflichtkennzeichnung erforderlich

Alle Pflichtangaben der LMIV wie Nettofüllmenge, Allergenkennzeichnung und die Zutatenliste müssen bereits vor dem Abschluss des Kaufvertrags dem Kunden zur Verfügung stehen. Die Pflichtangaben können etwa in Form eines Bildes auf der Internetseite dargestellt werden. Lediglich für das Mindesthaltbarkeitsdatum gilt hier eine Ausnahme: Erst zum Zeitpunkt der Lieferung ist das MHD verpflichtend.

Produkte, die bereits vor Dezember 2016 produziert wurden können solange verkauft werden, bis der aktuelle Bestand aufgekauft wurde. Sie fallen unter die Übergangszeit, in welcher noch die alten Etiketten genutzt werden können. Eine Übergangsfrist wurde festgesetzt auf 3 bis 5 Jahre. Nach dieser Zeit sollte die neue Verordnung in allen europäischen Ländern umgesetzt sein.

 

Freiwillige Angaben: Label und Siegel sorgen für mehr Transparenz

Viele Labels und Siegel dienen als zusätzliche Informationsquelle über die Herstellung oder der Qualität der einzelnen Produkte. Verbraucher können etwa mit dem "Regionalfenster" erkennen, aus welchen Regionen die Zutaten der Produkte stammen, das "Bio-Siegel" steht für ökologische Erzeugnisse und das "Tierschutzlabel" des Deutschen Tierschutzbundes bestätigt dem Hersteller besonders hohe Tierschutz-Standards. Jedes einzelne Siegel ist eine Art Markenzeichen, was die besonderen Eigenschaften eines Produktes hervorhebt.

 

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Nährwertangaben, Nährwertkennzeichnung, Pflicht zur Nährwertkennzeichnung, LMIV, Lebensmittelinformationsverordnung, EU-Lebensmittelinformationsverordnung
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