Streit beim Rolex-Wettbewerb – Arbeitgeber muss Mitarbeiter teure Uhr als Incentive herausgeben
Arbeitgeber verweigert Herausgabe von Incentive Rolex
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat jetzt einen Streit über eine Uhr der Marke Rolex entschieden und den Arbeitgeber zur Übereignung einer solchen Uhr verurteilt. Es ging im Ausgangsfall darum, dass der spätere Kläger bei dem beklagten Arbeitgeber (Getränkevertrieb) von 2007 bis 2010 als Gebietsverkaufsleiter beschäftigt war. Im Jahre 2007 wurde beim Arbeitgeber ein sogenannter Rolex-Wettbewerb durchgeführt. Für das Erreichen bestimmter Vertriebszahlen – ermittelt durch selbst geschriebene Distributionspunkte - wurde dem Gewinner eine Rolex zugesagt (Incentive). Nach der Ermittlung des ersten Gewinners wurde der Wettbewerb verlängert und bei Erreichen von bestimmten Zielen ein erneuter Gewinn einer Rolex Uhr in Aussicht gestellt. Der Kläger vertritt die Auffassung, er hätte die Vertriebsziele erreicht, so dass er Anspruch auf die Übereignung einer Rolex Uhr (Submariner 2007) im Werte von 4.800 € habe. Der Arbeitgeber behauptete dagegen, dass die Distributionspunkte fälschlich aufgeschrieben worden seien. Das Arbeitsgericht hatte die Klage des Mitarbeiters auf Herausgabe abgewiesen.
Arbeitgeber muss Nachweis für falsche Notierung führen
Die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers hatte vor dem LAG Erfolg. Die Beklagte wurde verurteilt, eine entsprechende Rolex Typ Submariner 2007 herauszugeben und zu übereignen. Unstreitig habe der Kläger die für die Prämie erforderlichen 3.100 Distributionspunkte notiert. Dass der Kläger die Punkte zu Unrecht aufgeschrieben hat, hätte der Arbeitgeber darlegen müssen, was ihm jedoch nicht gelungen sei (LAG Hamm, Urteil vom 30.05.2012; Az.: 5 Sa 638/11).
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