Landesarbeitsgericht erklärt Betriebsratswahl bei GlobeGround für unwirksam
Unwirksame Betriebsratswahl wegen fehlender Wahlumschläge
Das Landesarbeitsgericht (LArbG) Berlin-Brandenburg hat jetzt eine Entscheidung bezüglich des Streits über die Betriebsratswahl bei GlobeGround getroffen. GlobeGround ist als Dienstleister auf den Berliner Flughäfen tätig und beschäftigt dort circa 1.650 Arbeitnehmer. 22 von ihnen hatten die im April 2010 durchgeführte Betriebsratswahl gerichtlich angefochten. Das Landesarbeitsgericht hat die Wahl für unwirksam erklärt, da der Wahlvorstand gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren verstoßen habe und hierdurch das Wahlergebnis beeinflusst werden konnte. Der Vorstand hatte bei der Stimmabgabe keine Wahlumschläge abgegeben, so dass eine geheime Wahl nicht mehr gewährleistet war. Außerdem waren die Kandidaten auf den Stimmzetteln in anderer Reihenfolge wiedergegeben worden als auf der ursprünglichen Vorschlagsliste (LArbG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011; Az.: 25 TaBV 529/11).
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