Bundesregierung drückt die Löschtaste – Einstellung von ELENA amtlich
ELENA scheitert am Datenschutz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) haben sich laut gemeinsamer Pressemitteilung gestern darauf verständigt, das umstrittene ELENA-Verfahren (elektronischer Entgeltnachweis für Lohnsteuer und Sozialversicherung) schnellstmöglich einzustellen. Grund sei die fehlende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Umfassende Untersuchungen hätten gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren aus Gründen des Datenschutz zwingend geboten ist, in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird. Hiervon hängt aber der Erfolg des ELENA-Verfahrens ab.
Zur Einstellung ist ein neues Gesetz nötig
Die Bundesregierung will dafür Sorge tragen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie soll dazu in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Der Bundesregierung sei es ein wichtiges Anliegen, Lösungen aufzuzeigen, die die bisher getätigten Investitionen der Wirtschaft aufgreifen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ein Konzept erarbeiten, wie die bereits bestehende Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das erworbene Know-how für ein einfacheres und unbürokratisches Meldeverfahren in der Sozialversicherung genutzt werden können.
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