Neue Mindestlohnverordnung im Dachdeckerhandwerk gilt für 84.000 Beschäftigte
Seit letzter Woche ist die Mindestlohnverordnung für das Dachdeckerhandwerk im Bundesanzeiger verkündet worden. Ab 19.03.2010 haben somit die rund 84.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Branche einen Anspruch auf einen Mindestlohn. Dieser beträgt jetzt bundesweit 10,60 €. Mit Wirkung ab 01.01.2011 erhöht er sich auf 10,80 €. Die Mindestlohnverordnung läuft bis zum 31.12.2011. Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk sind keine Ausnahme – die ersten diesbezüglichen Vereinbarungen gelten schon seit Oktober 1997. Das Dachdeckerhandwerk beschäftigt derzeit 84.000 Personen und steht in der aktuellen Krise besonders unter Druck.
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