Goldmünzen als Weihnachtsgeschenk werden für Arbeitgeber teuer
Verschenkt ein Arbeitgeber auf der Weihnachtsfeier Goldmünzen an die Mitarbeiter, muss er darauf laut Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die zuständige Rentenversicherungsanstalt hatte bei einer Betriebsprüfung festgestellt, dass das betroffene Unternehmen seinen Beschäftigten bei zwei Weihnachtsfeiern anstelle des Weihnachtsgeldes Krügerrand-Goldmünzen im Wert von mehreren tausend € zukommen ließ. Der Verkäufer der Münzen hatte damit geworben, Kunden könnten durch eine derartige Aktion Sozialversicherungsbeiträge sparen. Die Rentenversicherung sah dies ganz anders und forderte deshalb eine Nachentrichtung der entsprechnenden Beiträge. Mit Recht, wie das LSG jetzt feststellte. Maßgeblich sei, ob die Ausgabe der Münzen mit der Weihnachtsfeier in einem sachlichen Zusammenhang stünde. Dies sei hier eben nicht der Fall gewesen. Anders als bspw. bei einer Verlosung von Tombolagewinnen sei die Schenkung kein typischerweise mit einer entsprechenden Veranstaltung verbundener Programmpunkt gewesen und damit sozialversicherungspflichtig (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 25.09.2009, Az.: L 4 KR 109/07).
- 2830 Aufrufe