Tarifvertrag Zeitarbeit ungültig – LAG hält Christliche Gewerkschaft für nicht tariffähig
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat aktuell die vorangegangene Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt und festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Die Tarifgemeinschaft werde durch einzelne Gewerkschaften gebildet, die aufgrund ihrer Satzung nicht zum Abschluss von Tarifverträgen für den gesamten Bereich der Zeitarbeit zuständig seien; die Tarifgemeinschaft könne daher nicht einen weitergehenden Zuständigkeitsbereich haben, als die Mitgliedsgewerkschaften in ihrer Summe. Gegen den Beschluss ist die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zugelassen worden.
Die Rechtsfrage ist von erheblicher Brisanz, weil im Falle der endgültigen Bestätigung der Entscheidung der ersten Instanz die Tarifverträge ungültig wären, die von der CGZP geschlossen worden waren und sind. Die finanziellen Auswirkungen für den Fall der Bestätigung der Entscheidung des Arbeitsgerichts werden auf viele Millionen geschätzt (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.12, 2009; Az.: 23 TaBV 1016/09).
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