Privates Internetsurfen mit Dienst-Laptop kostet Mitarbeiter 31.000 €
Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Frankfurt am Main muss ein Mitarbeiter, der im Urlaub sein Dienst-Laptop benutzt, um privat im Internet zu surfen, die möglichen Zusatzkosten tragen, falls die Flatrate der Firma nicht für dieses Land gilt. Ein ehemaliger Vertriebsmitarbeiter eines Fitnessgeräteherstellers hatte sein Dienst-Laptop mit in den Urlaub nach Kroatien genommen und surfte dort mit einer UMTS-Karte ausgiebig im Internet. Die Flatrate seines Arbeitgebers galt jedoch nicht für die Internet-Nutzung in Kroatien. In der Folge erhielt das Unternehmen eine Rechnung über rund 48.000 €. Nach zähen Verhandlungen mit dem Telefonunternehmen konnte der Arbeitgeber die Forderung auf 31.000 € drücken. Diesen Betrag klagte er erfolgreich gegen seinen Mitarbeiter als Schadenersatz ein. Nach Meinung des Gerichts hätte sich dieser vor der Abreise in den Urlaub über mögliche Zusatzkosten informieren müssen (ArbG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.06.2009, Az.: 1 Ca 1139/09).
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