Stromdiebstahl durch Handy aufladen – Arbeitgeber nimmt Kündigung zurück
Das Arbeitsgericht (ArbG) Oberhausen war mit dem Fall einer fristlosen Kündigung wegen Stromklaus im Centbereich beschäftigt. Nun wurde der Rechtsstreit für erledigt erklärt. Ein Arbeitnehmer hatte regelmäßig sein Handy am Arbeitsplatz aufgeladen und diesen unerlaubt fotografiert. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos. Nach Einschätzung von Experten kosten 100 Aufladungen eines einfachen Handys etwa zehn Cent. Beim Gütetermin war es zunächst zu keiner Einigung gekommen. Das Gericht hatte eine Weiterbeschäftigung vorgeschlagen. Im Gegenzug sollte sich der Mitarbeiter verpflichten, am Arbeitsplatz künftig weder zu fotografieren noch sein Handy aufzuladen. Der Arbeitgeber zeigte sich zunächst nicht kompromissbereit. Inzwischen hat er die Kündigung jedoch zurück genommen (ArbG Oberhausen, 4 Ca 1228/09).
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