Kündigungsfall „Emmely“ geht beim BAG in die Revision
Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall der Supermarkt-Kassierein „Emmely“ die Revision wegen einer Rechtsfrage zugelassen. Im Ausgangsverfahren war es um eine fristlose Verdachtskündigung gegangen. Der Arbeitgeber war der Meinung, die Frau habe zwei von einer Kollegin gefundene Leergutbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro bei einem Einkauf zum eigenen Vorteil eingelöst. Das Landesarbeitsgericht hatte die Kündigungsschutzklage der Verkäuferin abgelehnt. Der III. Senat des BAG hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen – allerdings lediglich bezüglich der durch das Bundesarbeitsgericht noch nicht abschließend geklärten Rechtsfrage, ob das spätere prozessuale Verhalten eines gekündigten Arbeitnehmers bei der erforderlichen Interessenabwägung als mitentscheidend berücksichtigt werden kann (BAG, Beschluss vom 28.07.20098 Az.: 3 AZN 224/09).
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