Betriebsübergang: Fehlerhafte Unterrichtung verhindert Fristlauf bei Widerspruch
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 23.07.2009 die ersten Urteile gegen Siemens im Zuge der BenQ-Insolvenz gefällt. Fazit - eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung des Arbeitnehmers über einen beabsichtigten Betriebsübergang kann die einmonatige Frist für einen Widerspruch des Arbeitnehmers gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber nicht in Gang setzen. In einem Fall hat der betrefffende Kläger sein Widerspruchsrecht allerdings verwirkt, da er einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hatte (8 AZR 357/08). In fünf weiteren, am gleichen Tag entschiedenen Verfahren (Az.: 8 AZR 538/08, 8 AZR 539/08, 8 AZR 540/08, 8 AZR 541/08 und 8 AZR 558/08) waren die jeweiligen Kläger dagegen erfolgreich.
- 2821 Aufrufe