Stewardess erstreitet Weiterbeschäftigung - Kein Rauswurf wegen Diabeteserkrankung
Das Arbeitsgericht (ArbG) Frankfurt am Main hat entschieden, dass einer Flugbegleiterin nicht aufgrund einer Diabeteserkrankung gekündigt werden kann. Bei einer Stewardess war eine Diabeteserkrankung festgestellt worden. Der Arbeitgeber weigerte sich daraufhin aus Sicherheitsgründen, die Mitarbeiterin weiter an Bord zu beschäftigen. In Stresssituationen wie Turbulenzen oder Evakuierungen könnte es zur Unterzuckerung und damit zu einem Ausfall der Flugbegleiterin kommen. Die zuständigen Richter waren anderer Auffassung und verurteilten den Arbeitgeber, die Mitarbeiterin weiterhin an Bord zu beschäftigen. Sie beriefen sich auf ein Gutachten eines Flugmediziners, wonach die Wahrscheinlichkeit einer solchen Konstellation kleiner als ein Lottogewinn sei. Im Alltag könne die Flugbegleiterin bei kurzfristigen Problemen mit Traubenzucker schnell Abhilfe schaffen, ohne dass Fluggäste in Gefahr gerieten (ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 01.07.2009, Az.: 22 Ca 9135/07).
- 3068 Aufrufe