Mehr Elterngeld durch Steuerklassenwechsel
Eltern dürfen die Steuerklasse wechseln, wenn sie dadurch ein höheres Elterngeld bekommen können. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hervor. Zwei Frauen wechselten wegen des höheren Einkommens ihrer Männer während der Schwangerschaft von der höchsten Steuerklasse V bzw. der zweithöchsten Klasse IV in Steuerklasse III. Dadurch stiegen ihre Nettoeinkommen und das Elterngeld erhöhte sich entsprechend. Der beklagte Freistaat Bayern meinte, der Steuerklassenwechsel sei rechtsmissbräuchlich, weil er nur erfolgt sei, um das Elterngeld zu erhöhen. Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Der Steuerklassenwechsel sei nicht als rechtsethisch verwerflich und damit als rechtsmissbräuchlich anzusehen. Er sei vielmehr nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) erlaubt (BSG, Urteil vom 25.6.2009, Az.: B 10 EG 3/08 R).
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