Fehlende Krankmeldung rechtfertigt Rauswurf
Kommt ein Arbeitnehmer trotz mehrfacher Abmahnungen seiner Anzeige- und Nachweispflicht im Krankheitsfall nicht nach, ist eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor. Behauptet ein Beschäftigter im arbeitsgerichtlichen Verfahren einerseits, er habe jedes Mal seine Vorgesetzten über seine Krankheiten informiert, und gebe andererseits an, er sei infolge psychischer Erkrankung nicht in der Lage gewesen, seinen Anzeige- und Nachweispflichten nachzukommen, so stelle dies einen unvereinbaren Widerspruch dar. Dieser gegensätzliche Sachvortag gehe dann zu Lasten des Arbeitnehmers (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.03.2009, Az.: 2 Sa 713/08).
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