Beamter darf nicht an Kongress der Zeugen Jehovas teilnehmen
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz hat ein Beamter keinen Anspruch auf Sonderurlaub, um an einem Kongress der Zeugen Jehovas teilzunehmen. Die Richter meinten, dass zwar Sonderurlaub für den Evangelischen Kirchentag oder den Deutschen Katholikentag gewährt werden könne, weil diese über den religiösen Charakter hinaus eine besondere gesellschaftliche Bedeutung hätten. Bei einem Bezirkskongress der Zeugen Jehovas sei dies jedoch nicht der Fall (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.06.2009, Az.: 10 A 10042/09.OVG).
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