Bundeskabinett beschließt kürzere Anwartschaftszeiten für Arbeitslosengeldanspruch
Das Bundeskabinett hat aktuell einen Entwurf zur Änderung des SGB (Sozialgesetzbuch) III verabschiedet. Künftig sollen Beschäftigte bereits nach 6 Monaten Anwartschaftszeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erhalten. Bisher betrug die Frist 12 Monate. Ursächlich für die Änderung ist eine Verbesserung der finanziellen Absicherung von Kulturschaffenden, sie kommt aber auch allen anderen Arbeitnehmern zugute. Die Höchstdauer von Kurzarbeitszeiten wird von 4 auf 6 Wochen verlängert. In Zukunft können auch länger dauernde Beschäftigungsverhältnisse angerechnet werden, wenn diese nicht mehr als die Hälfte der relevanten Beschäftigungszeit betragen. Außerdem entfällt die bisher vorgeschriebene Ruhesphase bis zur Auszahlung des Arbeitslosengeldes.
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