Gesetzesänderung - Zivildienst wird jetzt zu Lerndienst
Der Bundesrat hat jetzt grünes Licht für das Dritte Zivildienstgesetzänderungsgesetz (BR-Drs. 346/09), gegeben. Danach soll der Zivildienst zu einem so genannten Lerndienst umgebaut werden. Die Dienstleistenden erhalten künftig ein Abschlusszeugnis, das Auskunft über die während der Tätigkeit erworbenen Qualifikationen gibt. Weiterhin sollen Kenntnisse und Fähigkeiten, die während des Zivildienstes erworben wurden, verstärkt auf Ausbildungs- und Studienzeiten anrechenbar sein. Während ihrer Dienstzeit sollen künftig alle Zivis für die ihnen übertragenen Aufgaben weiterqualifiziert und fortgebildet werden.
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