Tariflohnentwicklung kann zu Lohnwucher führen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat aktuell eine wichtige Entscheidung zum Thema Lohnwucher getroffen. Eine bei Abschluss des Arbeitsvertrags nicht zu beanstandende Vergütung kann nach Ansicht der Erfurter Richter durch die Entwicklung des Tariflohns nämlich durchaus wucherisch werden. Sittenwidriger Lohnwucher liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal 2/3 eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohnes erreicht. Bei der Klage ging es um eine Nachforderung der Arbeitnehmerin in Höhe von 37.000 € (BAG, Urteil vom 22.04.2009 Az.: 5 AZR 436/08).
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