Alleinige Arbeitgeberbelastung bei Insolvenzgeldumlage verfassungsgemäß
Eine alleinige Belastung des Arbeitgebers mit der Finanzierung des Konkursausfallgeldes verstößt laut Bundesverfassungsgericht (BverfG) nicht gegen Art. 3 Abs.1 GG. Daran hat sich in der Sach- oder Rechtslage auch nichts durch den Übergang vom Konkursausfall- zum Insolvenzgeld geändert. In einem aktuellen Fall mussten sich die Karlsruher Richter mit der Beschwerde eines Reiseunternehmens gegen die Insolvenzgeldumlage beschäftigen. Der Arbeitgeber war der Auffassung, dass das Insolvenzgeld gleichheitswidrig sei, da es allein von den Arbeitgebern finanziert werde und zu einer Subvention insolventer Marktkonkurrenten auf Kosten der solventen Unternehmen führe. Das BverfG führte aus, dass den betroffenen Unternehmen durchaus zugemutet werden könne, auf mittelbare Weise und in sehr beschränktem Umfang insolvente Marktkonkurrenten zu unterstützen, wenn das Insolvenzgeld im Weg eines Insolvenzplans zur weiteren Entlohnung der Belegschaft eingesetzt wird (BVerfG, Az.: 2 BvR 2553/08).
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