Der Firmenslogan: Wiedererkennung ist Trumpf
Der Firmenslogan: Worte, die wirken
Firmenslogans sind aus der Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken. Gerade in der reizüberfluteten Welt der Werbung ist es wichtig, durch innovative Slogans Aufmerksamkeit und Wiedererkennung zu erzielen. Daher hilft ein guter Werbespruch, um Ihr Unternehmen aus der Masse der Konkurrenten hervorzuheben.
Doch was müssen Sie bei der Erstellung beachten?
Ein Slogan muss sich einprägen
Kurz gesagt, ein Slogan soll dem Verbraucher nicht mehr aus dem Kopf gehen. Der Konsument sollte in den verschiedensten Situationen an die Firma denken, sodass er auch Alltagssituationen mit dem Werbespruch in Verbindung bringt. Ein gutes Beispiel für die Wirksamkeit ist beispielsweise der Schriftzug von Ebay, die mit dem Spruch „3…2…1…meins!“ den gewünschten Effekt erzielen. Ihr Werbeslogan darf Interessenten auch auf eine humorvolle oder sarkastische Weise ansprechen. „Doping für die Haare“ im Zusammenhang mit den aktuellen Dopingfällen klingt zwar zunächst makaber, erfüllt jedoch seinen Zweck.
Diese Eigenschaften sollte ein Werbeslogan erfüllen:
- Verständlichkeit
Ein Werbeslogan sollte vor allem kurz und prägnant sein. Lange Sätze erzielen nicht den gewünschten Erfolg. Ähnlich verhält es sich bei schwierigen grammatikalischen Formulierungen. - Zielgruppenorientierung
Er muss mit der Zielgruppe harmonieren, die Ihr Unternehmen ansprechen möchte. - Langlebigkeit
Ein wichtiger Aspekt ist die Langlebigkeit des Spruchs, denn ist diese Eigenschaft gegeben, so können Sie eine langfristige Werbestrategie verfolgen. Denken Sie nur an "Otto - find ich gut!", diesen Slogan gibt es seit 1985! - Einzigartigkeit
Der Faktor Einzigartigkeit ist nicht nur wichtig, um eine optimale Aufmerksamkeit zu erzielen. Auch aus rechtlichen Gründen ist es zwingend notwendig, dass Sie sich absichern, denn andernfalls können Plagiatsvorwürfe dem Ruf Ihres Unternehmens schaden.
Achtung Corporate Design: Die Außendarstellung
Nicht nur der Slogan an sich ist von Belang, sondern ebenfalls die Verbreitung und die Außendarstellung. Hier spielt der Faktor Corporate Design eine wichtige Rolle. Daher sollten Firmenwagen, Briefpapier oder Visitenkarten ebenfalls im gleichen Design gestaltet sein.
Unsere Leseempfehlung dazu: Die 7 Säulen der Unternehmensidentität
Wichtig: Die Verbreitung ihres Slogans
- Ausgefallener Werbeträger
Der Werbeträger ist ebenfalls wichtig, denn auch er erwirkt einen Wiedererkennungseffekt, selbst wenn keine direkte Verbindung zu Ihrem Produkt besteht. Ein bestimmtes Objekt als Werbeträger bringt Ihr Unternehmen immer wieder unterschwellig in Erinnerung des Betrachters, selbst wenn lediglich das Objekt, ohne die Werbung registriert wird. Displayhersteller wie Knappe + Lehbrink Promotion bieten individuelle Präsentationslösungen, damit Sie Ihre Produkte optimal in Szene setzen können.
- „Virale“ Verbreitung
Eine „virale“ Verbreitung ist der dritte nennenswerte Aspekt. Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ist diese Form der Werbung in den Medien längst etabliert. „Viral“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Interessenten Ihre Werbung freiwillig teilen, da der Slogan diese unterhält. Schafft die Werbung es, potentielle Kunden zu unterhalten, dann steigt die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Vermarktung Ihres Produkts. Der erzielte Gegenwert ist dadurch extrem hoch, die investierten Kosten jedoch erheblich geringer.
Eine einheitliche Außendarstellung erzielt - verbunden mit einem durchdachten Slogan und einem Träger - einen positiven Werbeeffekt. Als Beispiel dient hier die lilafarbene Kuh von Milka. Diese hat im Grunde keinen direkten Bezug zur Schokolade, birgt jedoch einen hohen Wiedererkennungseffekt, der im Marketing unabdingbar ist.
Rechtliche Aspekte
Auch der Schutz ihres Slogans sollte bedacht werden. Laut des „Lexikons für das IT-Recht 2013/14“ gibt es im gewerblichen Rechtsschutz hierfür verschiedene Regelungen. Hier sind besonders das Urheberrecht, das Marken- sowie das Wettbewerbsrecht zu erwähnen. Alle drei Gesetze können den Werbeslogan hierbei rechtlich schützen.
- Bei einem urheberrechtlichen Schutz haben Sie als Rechteinhaber einen Unterlassungsanspruch gegen jeden, der den gleichen Slogan oder einen extrem ähnlichen Slogan verwendet oder unrechtmäßig verbreitet. Der Schriftzug kann folglich nach § 2 des Urheberrechtsgesetzes als Sprachwerk geschützt werden, wie hier nachzulesen ist.
- Das Wettbewerbsrecht hingegen tritt lediglich dann in Kraft, wenn Ihr Slogan eine wettbewerbliche Eigenart besitzt, also wenn er einen besonderen Bekanntheitsgrad erreicht hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach dem Slogan eines Herstellers von Nahrungsergänzungsmitteln („Schönheit von Innen“) eine wettbewerbliche Eigenart zu, was diesen nach dem Wettbewerbsrecht schützt.
- Eine dritte Möglichkeit ist das Markenrecht. Hier haben längere Slogans jedoch das Problem, dass sie nicht als Marke akzeptiert werden. In diesem Kontext sind die Markenämter sehr zurückhaltend, was die Verteilung des Markenrechts betrifft.
Fazit
Falls Sie diese Aspekte beherzigen, steigt die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Werbeslogans. Besonders in der heutigen Welt, die von Werbung geprägt ist, kann ein wirksamer Spruch zwischen Erfolg und Misserfolg entscheiden. Hat sich der Spruch jedoch durchgesetzt, so genügt es meist, diesen am Leben zu erhalten. Neue, aufwändige Werbekonzepte sind dann nicht mehr von Nöten, stattdessen sollten Sie die Verbreitung Ihres erfolgreichen Slogans vorantreiben.
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