Business-Netz Logo
Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: So errechnet sich der Mutterschutzlohn Business-Netz Logo

Registrieren
Passwort vergessen?
Startseite » Steuern & Finanzen » Lohn & Gehalt » Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: So errechnet sich der Mutterschutzlohn
  • Anzeigen
  • What links here

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: So errechnet sich der Mutterschutzlohn

27. Januar 2012

Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft: Stewardess erstreitet höheren Mutterschutzlohn

Eine teilzeitbeschäftigte Flugbegleiterin, die einem Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft unterlag, hat vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Köln erfolgreich einen höheren Mutterschutzlohn eingeklagt. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass für die Berechnung des maßgeblichen Durchschnittsverdienstes abweichend von den gesetzlich geregelten drei Monaten im Einzelfall ein längerer Zeitraum heranzuziehen sei.

So viel Mutterschutzlohn gibt’s bei einem Beschäftigungsverbot auf www,business-netz.com 

Der Fall aus der Praxis

Eine Arbeitnehmerin ist bei einer Airline als Flugbegleiterin beschäftigt. Ihre Arbeitszeit ist auf 90 Prozent einer Vollzeitstelle reduziert. Bei der Einteilung in die unterschiedlichen Schichtdienste wurde sie wie ihre in Vollzeit beschäftigten Kolleginnen und Kollegen behandelt, hatte im Gegensatz zu den Vollzeitkräften aber dem regulären Urlaub zusätzlich an 37 „Teilzeittagen“ im Jahr frei. Kurz nachdem sie schwanger geworden war, sprach ihr Arzt ein Beschäftigungsverbot von Mitte Oktober 2008 bis Ende April 2009 aus. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie gerade sämtliche Teilzeittage hinter sich gebracht. Dies führte dazu, dass sie im dreimonatigen bzw. dreizehnwöchigen Berechnungszeitraum i. S. d. § 11 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) für ihre Gehaltsfortzahlung weniger als üblich verdient hatte. Die Arbeitgeberin legte ihrer Berechnung der geschuldeten Vergütung für die Zeit des Beschäftigungsverbots die dreizehn Wochen vor Beginn der Schwangerschaft der Flugbegleiterin zu Grunde. Die schwangere Arbeitnehmerin war damit nicht einverstanden und zog vor Gericht. Sie vertrat die Ansicht, dass die Berechnung falsch sei, weil ihre Teilzeittage gerade in diesen Zeitraum fielen und dadurch ihren Durchschnittsverdienst über Gebühr gesenkt worden sei. Deshalb müsse der Berechnung ein gesamtes Jahr zugrundegelegt werden.



 

Das sagt das Gericht

Während das Arbeitsgericht (ArbG) Köln die Klage unter Hinweis auf die gesetzliche Regelung abgewiesen hat, gab das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln der Klägerin in der Berufung recht. Nach Meinung der Richter durfte die Arbeitgeberin nicht die letzten dreizehn Wochen vor der Schwangerschaft für die Berechnung der geschuldeten Vergütung zugrundelegen. Nach § 11 Abs. 1 S. 2 MuSchG blieben Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum unter anderem wegen unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, für die Berechnung des Durchschnittsverdienstes außer Betracht. Berücksichtige die Arbeitgeberin nur den Zeitraum von dreizehn Wochen, so werde dem Zweck der Vorschrift des § 11 MuSchG nicht entsprochen. Dieser liege darin, das Arbeitseinkommen von Arbeitnehmerinnen zu sichern, damit diese ihren Lebensstandard in der Zeit aufrechterhalten können, in der sie einem Beschäftigungsverbot unterliegen. Der Durchschnittsverdienst lasse sich jedoch aus dem Dreimonatszeitraum nicht ableiten, wenn die Arbeitszeitreduzierung bei der Beschäftigten erst durch sogenannte Teilzeittage in einem vollen Kalenderjahr ausgeglichen werde. Die Umstände des Einzelfalles seien hier entscheidend. Um den tatsächlichen Durchschnittsverdienst zu ermitteln, sei auf das Kalenderjahr abzustellen (LAG Köln, Urteil vom 21.12.2011, Az.: 8 Sa 1328/10).

 

Verlängerter Referenzzeitraum erhöht Mutterschutzlohn

Nach § 11 MuSchG haben schwangere Beschäftigte für die Dauer eines Beschäftigungsverbots grundsätzlich Anspruch auf den Verdienst auf Grundlage der letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Beschäftigungsverbotes. Dem Zweck der Vorschrift des § 11 MuSchG, der darin liegt, die Aufrechterhaltung des Lebensstandards zu garantieren, ist nicht entsprochen, wenn sich aus dem zugrundezulegenden Dreimonatszeitraum der Durchschnittsverdienst deshalb nicht korrekt ableiten lässt, weil eine vertraglich vereinbarte Arbeitszeitreduzierung einer Beschäftigten erst durch sogenannte Teilzeittage eines vollen Jahres ausgeglichen ist und sich daher bei Zugrundelegung des Referenzzeitraums nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ein vom Durchschnittsverdienst erkennbar abweichender Verdienst ergibt. In einem solchen Fall ist für den Verdienst während des Beschäftigungsverbots der die gesamte Arbeitszeitreduzierung berücksichtigende Jahreszeitraum vor Beginn der Schwangerschaft zugrundzulegen.

 

So unterscheiden Sie Mutterschutzlohn und Mutterschaftsgeld

Es gilt, den Mutterschutzlohn nach § 11 MuSchG vom Mutterschaftsgeld gemäß § 13 MuSchG zu unterscheiden. Als Faustregel können Sie sich merken, dass der Arbeitgeber den Mutterschutzlohn schuldet, während die Krankenkassen zur Zahlung des Mutterschaftsgeldes verpflichtet sind

Der Mutterschutzlohn nach § 11 MuSchG ist die Fortzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber an eine schwangere Arbeitnehmerin, die einem Beschäftigungsverbot unterliegt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Verdienstausfall der schwangeren Mitarbeiterin zu ersetzen, damit diese keine finanziellen Nachteile wegen des Beschäftigungsverbots erleidet. 

Gemäß § 13 MuSchG erhalten Arbeitnehmerinnen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, für die Zeit der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und des § 6 Abs. 1 MuSchG (sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt) sowie für den Entbindungstag von der Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei Monate bzw. 13 Wochen vor Beginn der gesetzlichen Schutzfristen. Es beträgt pro Kalendertag maximal 13 €, also 390 € im Monat. Den Differenzbetrag zwischen 390 € und dem Nettodurchschnittsverdienst der Arbeitnehmerin zahlt der Arbeitgeber (Arbeitgeberzuschuss nach § 14 MuSchG).

 

Wichtiger Hinweis

Arbeitnehmerinnen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten, wenn sie zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen oder in Heimarbeit beschäftigt sind, während der Schutzfrist sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld, maximal 210 €. Das Mutterschaftsgeld wird diesen Beschäftigten auf Antrag vom Bundesversicherungsamt gezahlt.

 

§ 11 Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten (Mutterschutzlohn)

(1) Den unter den Geltungsbereich des § 1 fallenden Frauen ist, soweit sie nicht Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung beziehen können, vom Arbeitgeber mindestens der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist, weiter zu gewähren, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nach § 3 Abs. 1, §§ 4, 6 Abs. 2 oder 3 oder wegen des Mehr-, Nacht- oder Sonntagsarbeitsverbots nach § 8 Abs. 1, 3 oder 5 teilweise oder völlig mit der Arbeit aussetzen. Dies gilt auch, wenn wegen dieser Verbote die Beschäftigung oder die Entlohnungsart wechselt. Wird das Arbeitsverhältnis erst nach Eintritt der Schwangerschaft begonnen, so ist der Durchschnittsverdienst aus dem Arbeitsentgelt der ersten 13 Wochen oder drei Monate der Beschäftigung zu berechnen. Hat das Arbeitsverhältnis nach Satz 1 oder 3 kürzer gedauert, so ist der kürzere Zeitraum der Berechnung zugrunde zu legen. Zeiten, in denen kein Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben außer Betracht.

…

 

§ 13 Mutterschaftsgeld

(1) Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten für die Zeit der Schutzfristen des § 3 Abs. 2 und des § 6 Abs. 1 sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung oder des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte über das Mutterschaftsgeld.

…

 

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: 8 Sa 1328/10, Beschäftigungsverbot, Mutterschaftsgeld, Mutterschutzlohn, Schwangerschaft
Diesen Artikel:
  • Kommentieren
  • 33392 Aufrufe
Twittern
Average: 1.7 (3 votes)
Auf anderen Social Networks posten:
  • del.icio.us logo
  • Facebook logo
  • Linkarena logo
  • Webnews logo
  • Xing logo

News

  • Personal
  • Wirtschaft
  • Steuern
  • Recht

Management & Unternehmensführung

  • Existenzgründung
  • Unternehmensführung
  • Marketing
  • Personalmanagement
    • Personal-Praxis
    • Mitarbeiterführung
    • Konfliktmanagement
    • Teamarbeit
  • Controlling
  • Projektmanagement
  • Einkauf & Vertrieb
  • Qualitätsmanagement
  • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Recht & Urteile

  • Arbeitsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Verbraucher
  • Betriebsrat
  • Altersvorsorge & Sozialversicherungen

Job & Karriere

  • Karriereentwicklung
  • Karrierefrauen
  • Kommunikation
  • Selbstmanagement
  • Zeitmanagement
  • Work-Life Balance
  • Büromanagement & IT
    • Internet
    • Tech Tricks
    • Organisation
    • Getting Things Done

Steuern & Finanzen

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Sonstige Steuern & Abgaben
  • Lohn & Gehalt
  • Geld & Kredit

Themen & Tools

  • Themen von A-Z
  • Checklisten
  • Zeugnisse
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Arbeitsverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Musterschreiben
  • Muster
  • Formulare & Anträge
  • Fragebögen
  • Arbeitsblätter
  • Übersichten
  • Selbsttests
  • Podcasts & Videos

jede Woche neu

Business-Netz Newsletter bestellen

Neue Impulse für Ihren beruflichen Alltag - kostenlos und aktuell!

 

Registrieren
 

Zeugnisse

Einfaches Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für eine Bürogehilfin
  • Einfaches Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für eine Bürogehilfin
  • Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis Azubi und Trainee (Volontariat zum...
  • Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für gewerbliche Arbeitnehmer (...

Verbraucher

Hilfe im Alltag: Die Rechtsschutzversicherung
  • Streitfall Mietminderung: Wie Sie als Mieter erfolgreich Ihre Miete...
  • Für Kreative – Adventskalender selbst gestalten
  • Verspätung oder Flugausfall: EU-Fluggastrechteverordnung verhilft...

Wirtschaftsrecht

Revision: Rechtsmittel gegen Urteile
  • Haftungsfalle Bedienungsanleitung: Mountainbike ist nicht für...
  • Widerrufsfalle für Händler: Ist der Messestand ein beweglicher...
  • Markenrecht: Von Anfang an ein Fall für den Fachanwalt

Tech Tricks

Vorlagen: Ein unverzichtbares Tool für kleine und große Unternehmen
  • Backups zur Datensicherung – 3 wichtige Regeln für Unternehmen
  • 3 Tipps, wie Sie Ihren Mac wieder schneller machen
  • Excel Tabelle erstellen: Datum im Diagramm korrekt darstellen

Recht & Urteile

Streitigkeiten im Job: Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite
  • Absicherung vor Veränderungen - mit Beratung und Schutz auf der...
  • Lohnfortzahlungsbetrug: Was Führungskräfte tun können
  • Wenn Mitarbeiter unter Verdacht stehen – Was können und dürfen...

Quiz

Adventsquiz: 13 Fragen zur Adventszeit
  • Quiz: Fehlerfalle englische Grammatik - Testen Sie Ihre Kenntnisse!
  • Online-Quiz: 14 Fragen zum Internationalen Frauentag
  • Quiz: Karneval, Fastnacht und Co - Sind Sie ein echter Narr?

Projektmanagement

Projektmanagement: Die 5 bedeutendsten Agile-Methoden
  • SaaS für das Projektmanagement
  • So halten Sie die Kosten für Ihr Projekt im Griff
  • Projektzeiterfassung: So optimieren Sie Ihr Projektmanagement

Musterschreiben

Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: Umstellung auf SEPA Basislastschrift
  • Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: SEPA-Firmenlastschrift
  • Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: SEPA-Basislastschrift-Mandat
  • Musterschreiben: Kündigung Fitnessstudio

Karrierefrauen

Karrierekiller Körpersignale: Falsche Körpersignale bremsen Ihre Karriere
  • Internationaler Frauentag – auch für Unternehmen wichtig
  • Karriere ab 50: So meistern Sie die Herausforderungen
  • Jobwechsel – Warum Frauen jetzt eine berufliche Veränderung ins Auge...

Lohn & Gehalt

Netto-Lohn als Angestellter richtig berechnen - So gehts!
  • Entgeltumwandlung – die richtige Vorsorge durch das Bruttogehalt
  • Gehaltsverhandlung: Wie Frauen richtig verhandeln
  • Lohnbuchhaltung 2018: Diese Steueränderungen sollten Sie kennen

Karriereentwicklung

IT-Weiterbildung im Beruf: Neue Chancen und Möglichkeiten für die Karriere
  • Streitigkeiten im Job: Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie...
  • Gute Vorsätze fürs neue Jahr – und für Ihre Karriere
  • Die gläserne Decke durchbrechen: 5 Tipps für die Karriereplanung

Einkommensteuer

Steuerjahr 2022: Homeoffice bringt Steuererleichterungen
  • Corona: So können Sie im Homeoffice Steuern sparen
  • Steuer 2020: Das ändert sich für Fach- und Führungskräfte
  • Umzugskosten absetzen – So geht’s

Geld & Kredit

Die Schlüsselrolle von Kreditvermittlern im Finanzmarkt: Ein umfassender Leitfaden
  • Ist die FTX-Kryptobörse bald wieder online?
  • Ethereum: Was steckt hinter dieser Kryptowährung?
  • Business gründen: So viel Startkapital benötigen Sie

Arbeitsblätter

Arbeitsblatt: SWOT-Analyse
  • Arbeitsblatt: 4-Stunden-Arbeitstag
  • Arbeitsblatt: Strukturierung Ihrer Rede mit der EMMA-Analyse
  • Arbeitsblatt: Selbstbewertung Ihres Telefonats

Betriebsrat

Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise
  • Arbeitgeber scheitert bei Manipulation der Betriebsratswahl
  • Schulungskosten des Betriebsrats: Oft, aber nicht immer muss der...
  • Massenentlassung ist für den Betriebsrat kein Geschäftsgeheimnis

Arbeitsverträge

Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job – Geringfügige...
  • Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job –...
  • Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job –...
  • Arbeitsvertrag Muster: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung...

Zeitmanagement

Stressfrei durch die Adventszeit: Gönnen Sie sich 15 besinnliche Minuten
  • Mehr Zeit haben, höhere Effizienz erzielen: 7 Wege, wie Sie effektiv...
  • Besser abends oder morgens planen? Ihre persönliche Leistungskurve...
  • E-Mail-Postfach: Prüfen Sie Ihre Post 3x am Tag

Work-Life-Balance

Fitness im digitalen Zeitalter: Der transformative Einfluss von Influencern auf Fitness und...
  • Vom Schenken und sich beschenken lassen – eine kleine...
  • Eine kurze Weihnachtsgeschichte
  • Richtig sitzen: zu Hause, unterwegs, im Büro
  • News
    • Personal
    • Wirtschaft
    • Steuern
    • Recht
  • Management & Unternehmensführung
    • Existenzgründung
    • Unternehmensführung
    • Marketing
    • Personalmanagement
      • Personal-Praxis
      • Mitarbeiterführung
      • Konfliktmanagement
      • Teamarbeit
    • Controlling
    • Projektmanagement
    • Einkauf & Vertrieb
    • Qualitätsmanagement
    • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
  • Recht & Urteile
    • Arbeitsrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Verbraucher
    • Betriebsrat
    • Altersvorsorge & Sozialversicherungen
  • Job & Karriere
    • Karriereentwicklung
    • Karrierefrauen
    • Kommunikation
    • Selbstmanagement
    • Zeitmanagement
    • Work-Life Balance
    • Büromanagement & IT
      • Internet
      • Tech Tricks
      • Organisation
      • Getting Things Done
  • Steuern & Finanzen
    • Umsatzsteuer
    • Einkommensteuer
    • Sonstige Steuern & Abgaben
    • Lohn & Gehalt
    • Geld & Kredit
  • Themen & Tools
    • Themen von A-Z
    • Checklisten
    • Zeugnisse
    • Abmahnungen
    • Kündigungen
    • Arbeitsverträge
    • Betriebsvereinbarungen
    • Musterschreiben
    • Muster
    • Formulare & Anträge
    • Fragebögen
    • Arbeitsblätter
    • Übersichten
    • Selbsttests
    • Podcasts & Videos
Busienss netz logo
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Nutzungsbedingungen
  • Mediadaten
  • Partner
  • RSS-Feeds
Copyright Webmedia4business GmbH, alle Rechte vorbehalten