Aktuelle Mindestlöhne in Deutschland 2013
Immer mehr Branchen zahlen Mindestlöhne in Deutschland
In Deutschland gibt es (noch) keinen allgemein geltenden gesetzlichen Mindestlohn, sondern lediglich verbindliche Mindestlöhne für einzelne Branchen und Berufe.
Politik, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände diskutieren bereits seit Jahren über Sinn und Unsinn eines branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohns – bislang ohne Ergebnis. Der Streit über das Für und Wider eines gesetzlichen Mindestlohns wird sicherlich auch im Bundestagswahlkampf eine nicht unerhebliche Rolle spielen. Schließlich plädieren die einen für einen flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn, während andere für eine - regional differenzierte - allgemeine Lohnuntergrenze eintreten.
Wichtiger Hinweis
Ein gesetzlicher Mindestlohn definiert die Untergrenze der Vergütung für abhängig Beschäftigte. Arbeitgeber dürfen diese Untergrenze bei der Bezahlung ihrer Mitarbeiter nicht unterschreiten. Eine Mindestlohnregelung kann sich sowohl auf einen Stundenlohn als auch auf einen Monatslohn bei Vollzeitbeschäftigung beziehen.
Mindestlohn in Deutschland nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
In Deutschland regeln verschiedene Gesetze, unter welchen Bedingungen branchenspezifische Mindestlöhne festgesetzt werden können. Hat der Gesetzgeber Mindestlöhne verabschiedet, so gelten diese für alle Arbeitgeber und Beschäftigten dieser Branche. Eines dieser Gesetze ist das sogenannte Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), das die gesetzliche Grundlage für die Mindestlöhne
- in vier Baubranchen (Bauhauptgewerbe, Maler- und Lackiererhandwerk, Elektrohandwerk, Dachdeckerhandwerk),
- für Sicherheitsdienstleistungen,
- in der Abfallwirtschaft,
- für Bergbauspezialarbeiten,
- im Gebäudereinigungshandwerk,
- in der Pflegebranche,
- bei Wäschereidienstleistungen sowie
- für pädagogisches Personal in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
bildet.
Eine neue Lohnuntergrenze gilt ab dem 01.02.2013 für die rund 175.000 Beschäftigten in der Abfallwirtschaft (einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst). Sie erhalten nun einen einheitlichen Mindestlohn von 8,68 € in der Stunde und somit 0,35 € mehr als zuvor.
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz ermöglicht Regelung einer Lohnuntergrenze
Auch in der Leiharbeitsbranche (Arbeitnehmerüberlassung) gilt eine Lohnuntergrenze. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ermöglicht Arbeitgebern und Gewerkschaften, die für die Leiharbeit bundesweit tarifliche Mindeststundenentgelte vereinbart haben, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam vorzuschlagen, diese als Lohnuntergrenze durch Rechtsverordnung verbindlich festzusetzen. Die Mindeststundenentgelte können nach dem jeweiligen Arbeitsort differenzieren. In einer Rechtsverordnung kann das Ministerium festlegen, dass die vorgeschlagenen tariflichen Mindeststundenentgelte für alle Arbeitgeber gelten, die als Verleiher Dritten (Entleiher) Beschäftigte (Leiharbeiter) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit überlassen.
Tarifliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz 2013 im Überblick
Am 01.02.2013 lagen die Mindestlöhne in Deutschland zwischen 7,00 € pro Stunde im Bereich der Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft in den neuen Ländern und 13,70 € im Bauhauptgewerbe in den alten Bundesländern.
Die konkreten Zahlenwerte entnehmen Sie bitte unserer Übersicht: Tarifliche Mindestlöhne 2013 nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz.
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