Berufsunfähigkeits-Versicherung: So sind Sie bei Berufsunfähigkeit richtig versichert
Richtig versichert gegen Berufsunfähigkeit: Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein Muss
Sind Sie richtig versichert? Welche Versicherungen sind notwendig und auf welche Versicherungen können Sie getrost verzichten?
Viele Verbraucher sind ob der Vielzahl an Versicherungen verunsichert. Das Zurechtfinden im immer dichter werdenden Versicherungsdschungel wird zunehmend schwieriger. Deshalb zeigt Ihnen die nachstehende Übersicht, welche Versicherungen von Versicherungsexperten und Verbraucherschützern als unverzichtbar erachtet werden:
- Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung/private Kranken- und Pflegepflichtversicherung
Jeder Bürger muss krankenversichert sein. Wer nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegt, muss sich seit 2009 bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Für die privaten Versicherungsunternehmen besteht ein Kontrahierungszwang zu einem sogenannten Basistarif. Mit anderen Worten dürfen die privaten Krankenversicherer den Vertragsschluss z. B. nicht wegen gesundheitlicher Risiken ablehnen.
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- Privathaftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtverletzung gilt als die wichtigste Versicherung überhaupt. Sie ist deshalb zwingend erforderlich, weil in Deutschland jede Privatperson unbegrenzt für alle Schäden haftet, die sie verursacht. Durch die private Haftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert. Es besteht in aller Regel die Möglichkeit, Kinder und Partner mitzuversichern.
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- Berufsunfähigkeitsversicherung
Jeder, der von seinem Arbeitseinkommen lebt, sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte durch Krankheit oder Unfall berufsunfähig ist, d. h. dauerhaft seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
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- Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, d. h. jeder Halter eines Kraftfahrzeuges ist verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Durch die Kfz-Haftpflichtversicherung sind Sach-, Personen und Vermögensschäden versichert. Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Zulassung des Fahrzeugs.
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- Private Auslandsreise-Krankenversicherung
Alle in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Personen, die beruflich ins Ausland reisen, im Ausland Urlaub machen oder nur einen Kurztrip ins Ausland vorhaben, sollten als Zusatzabsicherung eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Die Auslandsreise-Krankenversicherung deckt die Kosten für medizinische Behandlungen, Medikamente und den Rücktransport im Krankheitsfall.
Super-GAU Berufsunfähigkeit: Berufsunfähigkeitsrente schützt vor finanziellem Ruin
Rund jeder vierte Beschäftigte muss seinen Beruf aufgrund einer psychischen Erkrankung, einer Herz-Kreislauf-Erkrankung, Rückenbeschwerden oder Krebs vorzeitig aufgeben. Vor diesem Hintergrund sind sich Versicherungsexperten und Verbraucherschützer einig, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung für die meisten Berufstätigen unverzichtbar ist. Denn während beispielsweise die Unfallversicherung nur bei Unfällen leistet, bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung auch Schutz vor den finanziellen Risiken im Falle von Krankheit und Invalidität.
Praxis-Tipp
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist für jeden ein Muss, der seinen Lebensunterhalt durch eine berufliche Tätigkeit verdient und deshalb auf seine Arbeitskraft angewiesen ist. Denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente deckt den finanziellen Bedarf nicht mehr annähernd (durchschnittlich 800 bis 900 € in den alten und 600 bis 700 € in den neuen Ländern pro Monat). Vor 1961 geborene Erwerbstätige bekommen noch etwas mehr. Darüber hinaus setzt die Erwerbsminderungsrente voraus, dass der Versicherte erwerbsunfähig ist, d. h. überhaupt keiner Tätigkeit mehr nachgehen kann.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung versichert die individuelle berufliche Leistungsfähigkeit des Versicherten in Bezug auf seinen zuletzt ausgeübten Beruf bzw. auf eine andere Tätigkeit, die der Versicherte tatsächlich ausübt. Versichertes Risiko ist der zumindest 50-prozentige Wegfall der Berufsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen. Eine geläufige Definition der Versicherer lautet:
„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens drei Jahren (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf, wie er vor Eintritt der Krankheit, Körperverletzung oder des Kräfteverfalles beschaffen war, auszuüben.“
oder
„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich für die Dauer von mindestens drei Jahren (Prognosezeitraum) außer Stande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die er aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben kann und die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht (Verweisungsberuf).“
Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsunfähigkeitsrente sind zwei Paar Stiefel
Beachten Sie, dass sich die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erheblich unterscheiden. Letztere leistet nur, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit über eine vereinbarte tägliche Stundenzahl zu verrichten. Die Betonung liegt dabei auf „irgendeine“ Tätigkeit. Das heißt bei der Erwerbsunfähigkeitsrente ist nicht die berufliche Tätigkeit versichert, sondern die allgemeine Erwerbsfähigkeit.
Schließen Sie keine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne vorherige Beratung ab
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, hat die Qual der Wahl. Es stehen über hundert Tarifvarianten zur Verfügung, die sich zum Teil erheblich voneinander unterscheiden. Als versicherungsrechtlicher Laie ist es schlichtweg unmöglich, die diversen Versicherungsbedingungen zu überprüfen. Deshalb haben die sorgfältige Recherche und eine unabhängige Beratung bei der Suche nach dem besten Anbieter oberste Priorität. Die teilweise extremen Preisunterschiede zwischen den einzelnen Versicherern sind für jedermann erkennbar, nicht offensichtlich sind jedoch die im Kleingedruckten, in verschachtelten Vertragsklauseln versteckten Tücken des Versicherungsvertrages, die im Ernstfall nicht selten dafür sorgen, dass der Versicherer rechtmäßig von seiner Leistungspflicht befreit ist. Damit Sie nicht in die "Kleingedruckten-Falle" tappen, sollten Sie sich ausreichend Zeit nehmen, um Angebote zu vergleichen und sich einen Überblick über die verschiedenen Tarife und Sonderkonditionen zu verschaffen.
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