Steuererklärung 2015: Fristverlängerung mit Steuerberater
Sobald die schönen Wochenenden im Jahr beginnen, mit Frühlingssonne und Draußen-Wetter, zwingt ein Datum Arbeitnehmer und Selbstständige an den Schreibtisch: der Termin für die Einkommensteuererklärung.
Der 31. Mai 2016 ist der letzte Tag für die Abgabe der Steuererklärung 2015 – ein Dienstag in diesem Jahr.
Die Frist kann allerdings verlängert werden: Entweder Sie beantragen selbst eine Fristverlängerung beim Finanzamt oder Sie beauftragen einen Steuerberater mit der Steuererklärung – sobald Sie ein Steuerberater bei der Erstellung unterstützt, können Sie sich länger Zeit lassen. Lesen Sie hier, welche Fristen für Sie gelten.
Nicht alle Bürger sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Für viele erledigt sich das Thema Lohnsteuer mit dem Direktabzug der Lohnsteuer in der Gehaltsabrechnung.
Termin 31. Mai
Der Termin 31. Mai 2016 gilt für alle, die nach dem Einkommensteuergesetz zur Abgabe verpflichtet sind:
- Steuerklassenwahl III/IV im Rahmen des Ehegatten-Splittings. Beim Lohnabzug geht das Finanzamt davon aus, dass der eine Partner 60 Prozent des Einkommens verdient, der andere 40 Prozent. Doch das trifft nur selten genau zu, daher sind Ehepaare mit Steuerklasse III/V zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
- Paare, die das sogenannte Faktorverfahren wählen (Steuerklassenkombination IV/IV mit einem Faktor, der die Wirkung des Splittingverfahrens reduziert)
- Arbeitnehmer, die mehrere Lohneinkommen haben (Steuergruppe VI)
- Selbstständige und Freiberufler sind generell zur Einkommensteuererklärung verpflichtet
- verschiedene Sonderfälle. Fragen Sie einen Steuerberater, ob die Abgabepflicht auf Sie zutrifft.
Termin 31. Dezember 2016 mit Steuerberater
Wenn die Steuererklärung mit einem Steuerberater erstellt wird, gelten andere Fristen. Steuerberater können die Steuererklärungen für ihre Mandanten bis zum 31. Dezember 2016 abgeben. Eine Fristverlängerung bis Februar 2017 ist möglich, muss aber für den Einzelfall begründet werden.
Unternehmer und Selbstständige
Betrieblicher Jahresabschluss und persönliche Steuererklärung gehören zusammen. Sie können als Selbstständiger oder Gründer den Jahresabschluss und die Steuererklärung selbst erstellen. Dann gilt der Steuertermin 31. Mai 2016., diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Wenn die Steuererklärung von Ihrem Steuerberater erstellt wird, haben Sie bis zum 31. Dezember Zeit.
Freiwillige Steuererklärung
Arbeitnehmer, die nicht zur Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, können eine freiwillige Steuererklärung abgeben, wenn sie mit einer Steuerrückerstattung rechnen. Grund dafür können Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen sein. Die Frist dafür beträgt vier Jahre, also der 31. Dezember 2019 für das Jahr 2015.
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