GoBD: Die Gesetzesänderungen im Überblick
Die meisten Einzelhändler dürften zumindest schon davon gehört haben, dass - ausgelöst durch die sogenannten GoBD - ab 2017 einige Änderungen hinsichtlich der Buch- und Kassenführung in Kraft treten. Doch keine Panik! Wir bringen Licht ins Dunkel des Finanzdschungels.
GoBD ‒ von vollständig bis nachprüfbar
„Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” ‒ klingt komplizierter als es ist, denn diese Grundsätze regeln im Prinzip nur die Art der Buchführung für Einzelhändler und Gastronomen neu. Alle Kasseneinnahmen- und -ausgaben müssen täglich richtig, ordnungsgemäß, unveränderbar und vollständig festgehalten und nachprüfbar sowie nachvollziehbar aufbewahrt werden. Man spricht auch von der sogenannten Einzelaufzeichnungspflicht, da die Kassenaufzeichnungen chronologisch zu erstellen und fortlaufend zu nummerieren sind. Die Aufbewahrungsfrist beträgt dabei mindestens zehn Jahre. Die Regelungen sind nicht neu, treten aber ausnahmslos erst ab 2017 in Kraft. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung.
Die GoBD-Regelungen im Überblick:
Die vollständige Infografik finden Sie am Ende der Seite www.inventorum.de/gobd
Nach Erfüllung kommt der Nachweis
Um die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen gewährleisten zu können, enthalten die GoBD auch eine sogenannte Verfahrensdokumentation, um sich im Falle einer Überprüfung schnell in das entsprechende System einarbeiten zu können. Aus dieser Verfahrensdokumentation muss hervorgehen, dass die Speicherung und Aufbewahrung der steuerrelevanten Daten korrekt erfolgt. Zudem sollte das zur Verwendung stehende Programm sowie das Abrechnungsverfahren in seinem organisatorischen sowie technischen Ablauf korrekt beschrieben werden.
Nicht länger irgendein Kassensystem
Da alle steuerrelevanten Daten in Zukunft elektronisch gespeichert und aufbewahrt werden müssen, nimmt die GoBD neben den Regelungen für die Buchführung auch Einfluss auf das zur Nutzung stehende Kassensystem. Auch wenn im Detail keine genauen Vorgaben durch die GoBD hinsichtlich eines entsprechenden Kassentyps vorgegeben sind, sollte jedem deutlich sein, dass veraltete Registrierkassen oder der altbewährte Zettelblock ab 2017 nicht mehr ausreichend sind. Reine Papierausdrucke genügen den neuen Anforderungen nicht mehr.
Sie sollten also prüfen, ob die Kasse, mit der Sie bis jetzt gearbeitet haben, GoBD-konform ist. Sollte dies nicht der Fall sein, sind Sie angehalten, bis 2017 nachzurüsten oder sich eine neue Kasse anzuschaffen, die diesen Anforderungen genügt. Sie können dabei frei entscheiden, ob Sie eine Registrierkasse, eine offene Ladenkasse, eine PC- oder iPad-Kasse verwenden möchten. Ab 01. Januar 2017 dürfen in jedem Fall nur noch Kassen eingesetzt werden, die Einzelumsätze richtig, ordnungsgemäß und vollständig aufzeichnen, für mindestens zehn Jahre unveränderbar speichern, maschinell auswertbar und unverzüglich lesbar machen.
Vorteile aus den Regelungen ziehen
Vielleicht werden Sie über die GoBD und die daraus resultierende Kontrolle nicht sonderlich erfreut sein. Doch wenn Sie erst einmal ein Kassensystem besitzen, dass Verkäufe und andere Daten automatisch speichert, werden Sie schnell feststellen, wieviel Zeit Sie plötzlich bei der Buchhaltung einsparen. Bücher elektronisch und korrekt zu führen, erspart Ihnen zusätzlich nicht nur eine Menge Papierkram, sondern verschafft Ihnen einen guten Überblick sowie eine wesentlich bessere und gesichertere Lage, Ihre Prozesse mehr und mehr zu optimieren.
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