Checkliste: Weisungsrecht des Arbeitgebers
9. Februar 2010
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen durch Weisung näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz bereits festgelegt sind. Wo die aber die arbeitsrechtliche Grenze zu ziehen ist, erfahren sie in unserer Checkliste.
Autor: Business Netz Redaktion
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