Checkliste: Voraussetzungen für die Einrichtung einer Einigungsstelle
21. Februar 2011
Die einzige Aufgabe der Einigungsstelle besteht darin, Meinungsverschiedenheiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zu lösen, indem sie eine für beide Seiten akzeptable Lösung entwickelt. Damit sie ihre Arbeit als neutrale Schlichterin mit Entscheidungskompetenz aufnehmen kann, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Welche das sind, erfahren Sie nhand dieser Checkliste.
Autor: Business Netz Redaktion
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