Checkliste: Leistungsort und Umsatzsteuer bei Dienstleistungen
9. Februar 2010
Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich am Leistungsort fällig. Als Ort einer Dienstleistung gilt der Ort, an welchem der Dienstleistende den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung hat und von wo aus die Dienstleistung erbracht wird. Prüfen Sie anhand der Checkliste, ob Sie Ihre Umsatzsteuer am Leistungsort anfällt.
Autor: Business Netz Redaktion
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