Arbeitsvertrag Muster: Befristung mit Sachgrund: Vertretung eines Arbeitnehmers - mit Tarifbindung
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Hinweis:
Die Befristung des Arbeitsverhältnisses mit dem Sachgrund der „Vertretung eines anderen Arbeitnehmers“ ist gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) möglich, wenn der zu vertretende Arbeitnehmer etwa wegen Krankheit, Urlaub, oder der Einberufung zum Wehrdienst vorübergehend ausfällt. Dabei braucht die Vertretung nicht die Arbeit zu verrichten, die der nun ausfallende Mitarbeiter erledigt hat. Vielmehr können Sie diese Arbeiten von einem Ihrer anderen Mitarbeiter ausführen lassen, wobei dessen Arbeit dann von der Vertretung geleistet wird.
Die Vertretung von Arbeitnehmerinnen in Mutterschutz und Arbeitnehmern in Elternzeit ist spezialgesetzlich in § 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Entsprechendes gilt für die Vertretung von Arbeitnehmern, die eine Pflegezeit für Pflege von insoweit bedürftigen nahen Angehörigen beanspruchen. Hier gilt § 6 Pflegezeitgesetz (PflegeZG).
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