Arbeitsvertrag Muster: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Sachgrund – mit Tarifbindung
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Hinweis:
Befristungen ohne Sachgrund können Sie nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBFG) bis zum Erreichen der Höchstdauer von zwei Jahren insgesamt dreimal verlängern. Aus Tarifverträgen können sich hinsichtlich der Höchstdauer der sachgrundlosen Befristung und den Verlängerungsmöglichkeiten jedoch Abweichungen ergeben, die gegenüber der gesetzlichen Regelung vorrangig sind. Dabei ist die Befristung ohne Sachgrund aber nur zulässig, wenn der betreffende Mitarbeiter zuvor noch nie bei Ihnen beschäftigt war, § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). War der Mitarbeiter bei Ihnen vorher bereits einmal beschäftigt und Sie vereinbaren eine sachgrundlose Befristung, entsteht automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
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