Sicherheitsschuhe: Wer trägt die Kosten?
Im Betrieb, auf der Baustelle oder sogar in der Großküche: Das Tragen von Arbeitsschuhen ist in vielen Berufen Pflicht. Doch Arbeitsschutzschuhe, die vielen verschiedenen Bedingungen standhalten können müssen, sind teuer. Wer kommt für diese Anschaffung auf? Und wie oft stehen einem Arbeitnehmer neue Arbeitsschuhe zu?
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Arbeitschuhe, Schutzschuhe und Sicherheitsschuhe
Grundsätzlich gilt, dass es die Pflicht des Arbeitgebers ist, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob am Arbeitsplatz eine Gefährdung vorliegt, die das Tragen von Schutz- bzw. Sicherheitsschuhen erfordert.
Dieser Fall tritt beispielsweise ein, sobald der Arbeitnehmer Fußverletzungen aufgrund von Stoßen oder Einklemmen durch umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände erleiden kann. Auch wenn die Gefahr des Hineintretens in spitze oder scharfe Gegenstände besteht oder heiße Stoffe sowie heiße oder ätzende Flüssigkeiten auf den Fuß geraten können, sind Arbeitsschutzschuhe erforderlich.
Das sagt das Arbeitsschutzgesetz:
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten
1. für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
2. Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können.
(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Keine einheitliche Regelung für Wechselintervalle von Sicherheitsschuhen
Wie viele Arbeitsschutzschuhe dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden müssen, ist im Arbeitsschutzgesetz nicht klar geregelt. Auch ist nicht festgelegt, in welchen Abständen der Arbeitgeber neue Schuhe beschaffen muss. Das liegt daran, dass die Intervalle, in denen neue Schutzschuhe benötigt werden, von den Arbeitsbedingungen und der Arbeitsumgebung abhängen. Deshalb sind diese Wechselintervalle individuell im Betrieb zu regeln und nicht gesetzlich festgesetzt.
Die Berufsgenossenschaft empfiehlt, die Arbeitsschuhe spätestens nach einem Jahr auszutauschen. Bei Beschädigung der Schuhe hat der Arbeitnehmer jederzeit ein Recht auf Ersatz, wobei es sein kann, dass der Arbeitgeber die beschädigten Schuhe vorher einmal sehen möchte. Die Instandhaltung und der Austausch der Schuhe obliegen grundsätzlich aber gemäß §2 PSA-Benutzungsverordnung und nach Nr. 3.3.4 DGUV Regel 112-191 - Benutzung von Fuß- und Knieschutz
(bisher: BGR 191) dem Arbeitgeber. Die DGUV Regel spricht außerdem davon, dass die Arbeitsschutzschuhe in ausreichender Zahl vorhanden sein müssen und gibt zwei Paare, die im Wechsel getragen werden, als Empfehlung an (Abschnitt 3.2.2 – Beschaffung und Bereitstellung).
Aufgrund der fehlenden Regelung im Gesetz werden die Intervalle, in denen neue Arbeitsschuhe angeschafft werden, normalerweise in der Betriebsvereinbarung, im Tarifvertrag oder spätestens im Arbeitsvertrag festgelegt.
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