Infektionskrankheit EHEC - So schützen Sie sich nicht nur am Arbeitsplatz
Viele Beschäftigte machen sich Gedanken über ausreichende Prävention und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz vor dem gefährlichen EHEC-Erreger. Nachweislich sollen schon drei jüngere Frauen an EHEC verstorben sein, hunderte befinden sich in den Krankenhäusern. Auch wenn sich die Medien in ihrer Berichterstattung zurückhalten, die vielen schweren Krankheitsverläufe mit Komplikationen bei Erwachsenen sind besorgniserregend und Verlangen nach Aufklärung über Prävention und Schutz.
Besonders gefährdete Berufsgruppen
Im Grunde ist jeder gefährdet, der beruflich mit Lebensmitteln, aber auch mit der medizinischen oder sozialen Betreuung von Menschen zu tun hat. Besonders gefährdet sind Beschäftigte
- der Landwirtschaft,
- der Lebensmittelindustrie,
- des Lebensmittelhandels
- der Gastronomie,
- des Gesundheitsbereichs,
- in Kindergärten, Schulen und Pflegeinrichtungen sowie
- im Transportwesen.
EHEC –Infektionen werden nicht immer erkannt
Viele Infektionen werden von den Betroffenen gar nicht bemerkt, da häufig nur leichte Beschwerden wie wässriger Durchfall, Übelkeit, Erbrechen oder Unterleibsschmerzen auftreten. Dem Robert Koch-Institut (RKI) wurden bis dato mehr als 400Fälle übermittelt.
Wichtiger Hinweis
Der Zeitraum zwischen der EHEC-Infektion und den ersten Durchfallsymptomen beträgt durchschnittlich drei bis vier Tage!
Die Infektion mit den EHEC-Bakterien erfolgt auf oralem Wege. Ob die Erreger mittels Gülle-Düngung auf die Feldfrüchte gelangt sind, ist möglich. Auch eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung durch infizierte und erkrankte Personen oder eine Infektion durch sogenannte Kreuzkontaminationen – zum Beispiel durch mit kontaminierten Händen berührte Gegenstände – ist möglich.
Das Robert Koch-Institut gibt derzeit folgende Empfehlungen zur Prävention:
- Obst und Gemüse müssen sorgfältig gewaschen werden.
- Tomaten, Salatgurken und Blattsalate sollten insbesondere in Norddeutschland nicht roh verzehrt werden.
- Alle durchfallerkrankten Personen sollten besonders auf das Händewaschen achtgeben, insbesondere beim Kontakt zu Kleinkindern und immungeschwächten Personen;
- Bei der Speisenzubereitung sollen grundsätzlich die „Empfehlungen zur guten Küchenhygiene“ des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) eingehalten werden.
Vorsicht
Personen mit blutigem Durchfall sollten sofort einen Arzt/Krankenhaus aufsuchen. Dort kann eine Infektion mittels EHEC über Stuhlprobenuntersuchungen nachgewiesen werden.
Die folgenden Angaben stammen vom Bundesinstitut für Risikobewertung
EHEC sind giftbildende Bakterien
EHEC sind Escherichia (E.) coli-Bakterien, die Toxine bilden. Diese so genannten Shiga- oder Verotoxine sind starke Zellgifte, die beim Menschen schwere Erkrankungen hervorrufen können. Die Bakterien werden daher unter dem Begriff Shigatoxin- oder Verotoxin-bildende E. coli (STEC/VTEC) zusammengefasst. Allerdings führen nicht alle STEC/VTEC zu Erkrankungen beim Menschen. Als EHEC werden nur diejenigen bezeichnet, die beim Menschen Erkrankungen auslösen. Eine vollständige Unterscheidung ist derzeit aber noch nicht möglich. Deshalb werden im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes weiterhin alle STEC/VTEC als potenzielle EHEC angesehen. Der bekannteste Vertreter ist E. coli O157:H7. Dieser EHEC-Serotyp ist weltweit am häufigsten mit schweren Krankheitsbildern und mit Krankheitsausbrüchen assoziiert. Daneben sind noch weitere Serotypen als EHEC identifiziert worden, unter anderem O26, O103, O111 und O145.
Immungeschwächte Menschen sind besonders anfällig
Gefährdet sind vor allem Säuglinge, Kleinkinder, ältere und abwehrgeschwächte Menschen. Kinder unter fünf Jahren sind besonders häufig von schwer verlaufenden EHEC-Erkrankungen mit blutigem Durchfall oder HUS (hämolytisch-urämisches Syndrom) betroffen. Bei Erwachsenen unter 60 Jahren überwiegen hingegen leichtere Krankheitsverläufe.
Übertragung verläuft oral
Menschen infizieren sich in der Regel durch die orale Aufnahme von EHEC, beispielsweise über verunreinigtes Wasser, verunreinigte Lebensmittel oder über einen engen Kontakt zu infizierten Menschen und Tieren (Schmierinfektion). Da schon geringe Keimmengen für eine Infektion ausreichen (10 bis 100 Keime bei EHEC O157:H7), ist eine Übertragung sehr leicht möglich. Studien, die in Deutschland durchgeführt wurden, zeigen, dass die Übertragungswege altersabhängig variieren. Bei Säuglingen und Kleinkindern unter drei Jahren birgt vermutlich der direkte Kontakt zu Wiederkäuern wie Rindern, Schafen oder Ziegen das höchste Erkrankungsrisiko. Weitere Risikofaktoren sind der
- Kontakt zu Familienmitgliedern mit Durchfallerkrankungen,
- das Spielen im Sandkasten und
- der Verzehr von Rohmilch.
Bedeutsam ist bei älteren Kindern wahrscheinlich auch das Spielen in Planschbecken, wenn das Badewasser mit Fäkalien verschmutzt ist, und das Baden in natürlichen Gewässern, die mit Tierkot von landwirtschaftlich genutzten Flächen verschmutzt sein können. Kinder über neun Jahren und Erwachsene scheinen sich hingegen vor allem durch den Verzehr von Lebensmitteln zu infizieren.
Auf diese Lebensmittel sollten Sie achten
Als primäre Infektionsquelle des Menschen gelten Wiederkäuer, insbesondere Rinder, Schafe und Ziegen, aber auch Rehe und Hirsche. Die infizierten Wiederkäuer erkranken selbst nicht, scheiden die Erreger aber mit dem Kot aus. In der Umwelt können EHEC über viele Wochen im Boden und Wasser überleben. Durch Nutztiere, die EHEC ausscheiden, können die Bakterien bei der Lebensmittelgewinnung, beispielsweise beim Schlachten oder beim Melken, auf und in die Lebensmittel gelangen. EHEC werden daher vor allem in rohen und unzureichend erhitzten Lebensmitteln nachgewiesen, die vom Tier stammen. Dazu gehören insbesondere:
- Rohmilch und Rohmilcherzeugnisse
- rohes oder nicht ausreichend erhitztes Fleisch und Hackfleisch von Wiederkäuern,
- streichfähige Rohwürste (z.B. Zwiebelmettwurst, Teewurst oder „Braunschweiger“).
Über kontaminiertes Wasser und durch Kontakt mit Fäkalien, beispielsweise beim Düngen, können auch pflanzliche Lebensmittel wie Obst und Gemüse mit EHEC belastet werden. Das Bakterium kann möglicherweise sogar im Inneren der Pflanzen vorkommen. Wenn ein mit EHEC belastetes Lebensmittel roh verzehrt wird, kann es zur Infektionsquelle für den Menschen werden. EHEC-Ausbrüche wurden auch durch Verzehr von nicht pasteurisiertem Apfelsaft, durch rohes Blattgemüse (z.B. Spinat) und Sprossen ausgelöst. In Deutschland sind EHEC-Ausbrüche durch pflanzliche Lebensmittel allerdings bisher nicht bekannt geworden.
Kreuzkontamination ist möglich
Darüber hinaus kann der Erreger auch bei der Zubereitung von Speisen durch eine so genannte Kreuzkontamination übertragen werden. Dabei gelangen die Keime von einem verunreinigten (meist rohen) Lebensmittel auf ein anderes (meist verzehrfertiges) Lebensmittel. Die Bakterien können bei der Speisenzubereitung durch direkten Kontakt der Lebensmittel übertragen werden. Möglich ist aber auch die indirekte Übertragung über Hände, Geräte, Arbeitsflächen, Messer oder andere Küchenutensilien. Eine Kreuzkontamination ist beispielsweise möglich, wenn zunächst rohes Fleisch verarbeitet wird und anschließend mit dem gleichen Messer Salat geschnitten wird.
EHEC sterben durch Kochen ab
Durch Erhitzungsverfahren wie Kochen, Braten und Pasteurisieren werden EHEC abgetötet. Voraussetzung ist, dass für mindestens zwei Minuten eine Temperatur von 70 °C im Kern des Lebensmittels erreicht wird. Gegenüber anderen Umwelteinflüssen, beispielsweise einem sauren Milieu, Kälte, Austrocknung oder hoher Salzkonzentration, sind diese Bakterien jedoch relativ unempfindlich. Auch durch Tiefgefrieren von Lebensmitteln lassen sich EHEC-Bakterien nicht zuverlässig abtöten.
Die effektivsten Maßnahmen zum Schutz vor lebensmittelbedingten EHEC-Infektionen
- Rohmilch vor dem Verzehr abkochen; pasteurisierte und ultrahocherhitzte Milch ist als sicher anzusehen.
- Hände vor der Zubereitung von Speisen und nach Kontakt mit rohem Fleisch gründlich mit Wasser und Seife waschen und sorgfältig abtrocknen.
- Rohes Fleisch getrennt von anderen Lebensmitteln lagern und zubereiten, auch beim Grillen (dabei auch verschiedene Bretter, Teller, Zangen verwenden).
- Flächen und Gegenstände nach Kontakt mit rohem Fleisch, Verpackungen oder Tauwasser sofort gründlich reinigen und abtrocknen.
- Lappen und Handtücher nach der Zubereitung von rohem Fleisch möglichst auswechseln und bei mindestens 60 °C waschen.
Die folgenden Anmerkungen stammen vom Robert Koch-Institut
Hygienemaßnahmen für Krankenhäuser
Hygienemaßnahmen bei stationären Patienten mit hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS) bzw. blutigen Durchfällen durch Enterohämorrhagische Escherichia coli (EHEC)
Erreger:
Enterohämorrhagische Escherichia (E.) coli sind Bakterien, die die Eigenschaft zur Bildung bestimmter Zytotoxine besitzen. Einige dieser Erreger können schwere Verläufe mit hämorrhagischer Kolitis und hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS) hervorrufen. Bereits geringe Keimzahlen von 10-100 Erregern können für eine Infektion ausreichen.
Übertragung
- Orale Aufnahme z. B. durch Kontakt mit Wiederkäuern oder Verzehr von kontaminierten Lebensmitteln.
- Mensch-zu-Mensch-Übertragung durch fäkal-orale Schmierinfektion bei mangelhafter Händehygiene.
Hygienemaßnahmen
Grundsätzlich sorgfältige Beachtung aller Standardhygienemaßnahmen.
- Händedesinfektion als wichtigste Einzelmaßnahme
a. Händedesinfektion nach Kontakt zum Patienten bzw. vor Verlassen des Patientenzimmers
b. Einmalhandschuhe bei Tätigkeiten mit potenziellem Kontakt zu erregerhaltigem Material (Stuhl). Nach Kontakt zu erregerhaltigem Material Handschuhe sofort ausziehen, geeignet entsorgen und anschließende Händedesinfektion. - Isolierung der betroffenen symptomatischen Patienten im Einzelzimmer mit eigener Toilette.
- Tragen eines Schutzkittels durch das Personal bei möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material bzw. kontaminierten Gegenständen.
- Fäkal verunreinigte Wäsche entsprechend gekennzeichnet in geeigneten Säcken entsorgen.
- Tägliche Desinfektion der patientennahen Flächen und der Sanitäreinrichtung (Gezielte Desinfektionsmaßnahmen mit RKI- gelisteten Desinfektionsmitteln).
- Übliche Desinfektion von Medizinprodukten (einschließlich z.B. Stethoskope).
- Schlussdesinfektion des Zimmers nach Verlegung oder Entlassung des Patienten.
Hinweise zur Meldepflicht
Gemäß § 6 IfSG ist der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an enteropathischem hämolytisch-urämischem Syndrom (HUS) namentlich meldepflichtig. Weiterhin ist nach § 6 IfSG der Verdacht auf und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder an einer akuten infektiösen Gastroenteritis meldepflichtig, wenn eine Person betroffen ist, die eine Tätigkeit im Sinne des § 42 IfSG ausübt oder wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.
Gemäß § 7 IfSG ist der direkte oder indirekte Nachweis enterohämorrhagischer Stämme von E. coli (EHEC) namentlich meldepflichtig, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen. Zur Meldung können Sie den Arztmeldebogen verwenden.
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