Freie Fahrt – Sicherheit beim innerbetrieblichen Transport
Tipps zur Sicherheit beim innerbetrieblichen Transport
„In den 2 Minuten wird schon nichts passieren!" Solche und ähnliche Ausreden haben Sie sicher auch schon oft gehört, wenn Ihre Mitarbeiter eine Palette kurz vor dem Notausgang abstellen. Dabei müssen innerbetriebliche Verkehrswege ebenso wie Fluchtwege im Betrieb zur Sicherheit Ihrer gesamten Belegschaft ständig frei sein.
Gefahr durch Mehrfachnutzung
Innerbetriebliche Verkehrswege dienen unterschiedlichen Zwecken: Zum einen werden Güter und Arbeitsmittel darauf transportiert, zum anderen erreichen Ihre Mitarbeiter darüber ihren Arbeitsplatz. Dementsprechend gibt es Verkehrswege mit
- Gehverkehr,
- Fahrverkehr oder
- kombiniertem Verkehr.
Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Trennung der beiden Verkehrsarten oder zumindest für eine deutliche Kennzeichnung.
Heißer Tipp
Verkehrswege sind sicher, wenn
- sie in ausreichender Zahl vorhanden sind,
- sie ihrem Zweck entsprechend beschaffen sind,
- keine Gefahr für andere Arbeitsplätze davon ausgeht und
- sie nicht von anderen Arbeitsplätzen aus gefährdet werden.
Verkehrswege speziell kennzeichnen
Vor allem Flächen auf derselben Ebene (z. B. Lagerflächen) müssen überall gut sichtbar abgegrenzt sein. Dafür eignen sich:
- Farbanstriche
- Besondere Bodenbeläge
- Bodennägel
- Markierungsleuchten
- Leitplanke
- Geländer
Vorsicht!
In Lager- und Arbeitsräumen mit mehr als 1.000 m² Grundfläche müssen die Begrenzungen der Verkehrswege generell gekennzeichnet sein.
Abgrenzung und Nutzungsart deutlich machen
Mit Beschilderungen können Sie ebenfalls die Abgrenzung von Verkehrswegen sicherstellen. Abgrenzung, Nutzungsart und Bewegungsrichtung müssen zweifelsfrei zu erkennen sein. Innerbetriebliche Verkehrsregeln sind dabei unverzichtbar! Als Führungskraft wissen Sie außerdem: Kurze Wege bei Transportarbeiten und eine ausreichende Anzahl von Verkehrswegen dienen nicht nur der Arbeitssicherheit, sondern sorgen für Effizienz bein innerbetrieblichen Transport.
Kurze Rettungswege
Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften geben klare Anweisungen, wie viele Rettungswege Sie brauchen und wo sich diese befinden müssen. Als Führungskraft sollten Sie vor allem auch folgende Punkte achten:
- Fluchtwege auf maximal 35 m Länge begrenzen
- Dauerhafte Kennzeichnung von Fluchtwegen und Notausgängen
- Ständig freie Rettungswege
- Notausgänge und Fluchttüren jederzeit ohne fremde Hilfe erreichbar
- Aufschlagen der Fluchttüren in Fluchtrichtung
- Ständige Kontrolle der Notbeleuchtung
Checkliste zum Download
Hier geht's zur Checkliste Sicherheit innerbetrieblicher Verkehrswege
Sicherer Zugang zu Arbeitsplätzen
Rampen, Laufstege und Treppen etc. müssen, sofern sie Zugänge zu Arbeitsplätzen sind, mindestens so breit wie die Verkehrswege sein. Deren Breite richtet sich nach der Anzahl (siehe Kasten) der in diesem Bereich Arbeitenden. Die freie Durchgangshöhe soll 2 m betragen.
Anzahl der Personen |
Mindestbreite |
übliche Breite |
Bis 100 |
1,10 m |
1,20 m |
Bis 250 |
1,65 m |
1.80 m |
Bis 400 |
2,20 m |
2,40 m |
Absturzsicherung beim Be- und Entladen
Für sogenannte vor- und nachbereitende Arbeiten (z. B. Be- und Entladen) sind Absturzsicherungen wie feste Abschrankungen oder Brüstungen meist unerlässlich. Geländer müsse dabei mindestens 1 m hoch sein. Bei einer Absturzhöhe von über 12 m mindestens 1, 20 m.
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