Gefahrgut: So unterweisen Sie richtig
Gefahrgüter sind - wie der Name schon sagt - gefährliche Stoffe und Gegenstände. Darunter sind im Grunde Stoffe zu verstehen, bei denen es bei unsachgemäßem Transport zu schweren Personenschäden kommen kann.
Dementsprechend vorsichtig muss der Transport von Gefahrgütern durchgeführt werden. Alle am Gefahrgut Transport Beteiligten tragen daher eine große Verantwortung. Sie müssen mit den einschlägigen Sicherheitsvorschriften bestens vertraut sein.
Das beginnt bei der richtigen Kennzeichnung und Handhabung von Gefahrgut, zum Beispiel beim Be- und Entladen. Basierend auf dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter (GGBefG) hat der Unternehmer die grundsätzliche Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass in seinem Betrieb alle gefahrgutrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Er ist demnach zur Einhaltung aller für seinen Betrieb einschlägigen Vorschriften von GGVSEB, ADR und GbV verpflichtet. Teile dieser Verantwortung können zwar auf entsprechende Führungskräfte bzw. auf den Gefahrgutbeauftragten übertragen werden – letztendlich verbleibt beim Unternehmer allerdings die allgemeine Aufsichtspflicht und die Verpflichtung, den Betrieb in geeigneter Weise zu organisieren. Die Verpflichtung zur Gefahrgutunterweisung finden Sie konkret in § 27 Absatz 3 GGVSEB.
In diesem Artikel wollen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Gefahrgutunterweisungen geben. Dazu zählen die Gefahrgutunterweisung nach IMDG-Code, sowie die IATA Gefahrgutschulung nach IATA DGR 1.6. Beginnen wollen wir aber mit der Gefahrgutunterweisung nach ADR 1.3.
ADR 1.3 Gefahrgutunterweisung
ADR steht für die französische Abkürzung „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“, was auf Deutsch mit dem Begriff „Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ bezeichnet wird. Diese fordert im Kapitel 1.3 die Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind.
Hierbei müssen Unternehmen beachten, dass diese Unterweisung auch notwendig ist, wenn Sie Gefahrgüter nur entladen, verpacken oder versendet. Wichtig: dazu zählen auch Abfälle!
Zum unterweisungspflichtigen Personenkreis zählen Entlader, Verpacker, sowie Mitarbeiter im Versand, Einkauf und Abfallbeauftragte.
Achtung:
Die Richtlinie unterliegt alle zwei Jahre einer Änderung, um sie an die neuesten Erkenntnisse anzupassen. Es ist daher unerlässlich, die Mitarbeiter regelmäßig auf den laufenden Stand zu bringen. Bei Verstößen gegen die Richtlinie können auch hohe Strafen verhängt werden!
IATA-DGR 1.6 Gefahrgutunterweisung
Für den Luftverkehr gelten beim Transport von Gefahrgut besondere Anforderungen. Dies gilt auch für die Qualifikation des Personals. Die Klassifizierung von Gefahrgütern folgt internationalen Vorschriften.
Dazu gehört die Dangerous Goods Regulation (DGR). Diese wird von der International Air Transport Association (IATA) festgelegt.
Die korrekte Einhaltung der Vorschriften liegt in der Verantwortung der am Transport beteiligten Unternehmen. Gefahrgut-Luftfracht im Sinne des Gefahrgutbeförderungsgesetzes sind Gegenstände und Substanzen, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes Gefahren bei der Beförderung ausgehen können. Hierunter sind insbesondere Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, wichtige Gemeingüter oder das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren zu verstehen.
Ein sachgerechter und sensibler Umgang beim Transport von Gefahrgütern in der Luftfracht ist Voraussetzung für die Einhaltung der komplexen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen zum Schutz vor Personen-, Sach- und Umweltschäden jeglicher Art. Dies kann nur erreicht werden, wenn jede involvierte Person regelmäßig an einer der entsprechenden DGR-Schulung teilnimmt.
Die Versendung von Batterien unterliegt abweichenden Vorschriften - je nach Verkehrsträger. Auf der Straße unterliegen Alkalibatterien z. B. nicht den Gefahrgutvorschriften. Beim Lufttransport muss jedoch ein bestimmter Vermerk auf dem Versanddokument (AWB) enthalten sein, ansonsten kommt es zu einem Transportstopp.
Wenn Sie sich die Frage stellen, wer muss nach IATA-DGR 1.6 unterwiesen werden, gibt der folgende Auszug aus der Vorschrift die passende Antwort: „Jede Person, die Zellen oder Batterien zur Beförderung vorbereitet oder anbietet, muss entsprechend ihres Verantwortungsbereichs ausreichende Anweisungen über diese Anforderungen erhalten. Die Unterweisung muss bei sich ändernden Vorschriften aber spätestens alle 2 Jahre aufgefrischt werden.“
Gefahrgutunterweisung nach IMDG-Code
Die Abkürzung IMDG steht für International Maritime Code for Dangerous Goods. Der IMDG-Code regelt die Beförderung von gefährlichen Gütern auf dem Seeweg. Diese international gültigen Vereinbarungen werden durch die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf See (GGVSee) in nationales Recht umgesetzt.
Die Zielsetzungen des IMDG Codes sind die Abwendung von Gefahren für Mensch und Umwelt bei der Beförderung gefährlicher Güter auf See. Dazu sollen die notwendigen Voraussetzungen für den ungehinderten Transport gefährlicher Güter geschaffen werden. Der IMDG-Code basiert grundsätzlich weitgehend auf den ADR-Vorschriften für den Straßenverkehr. So werden zum Beispiel für einige Gefahrgutklassen die gleichen UN-Nummern verwendet.
Ebenso wie im ADR wird auch im IMDG-Code eine regelmäßige Schulung aller am Gefahrguttransport auf See beteiligten Personen gefordert.
Die Schulung beginnt mit den wichtigsten Grundkenntnissen über die Klassifizierung und Einstufung von Gefahrgütern, Stoffen und Abfällen und deren toxikologischen Eigenschaften. Besonderes Augenmerk wird auf die Meeresschadstoffe gelegt.
Die am Gefahrguttransport auf See beteiligten Personen müssen die umfangreichen Gefahrgutvorschriften und Systematik kennenlernen. Dazu sollen sie an Beispielen aus der Praxis den "Ernstfall" üben können.
Fazit zu Gefahrgut Schulungen und Unterweisungen
Das Thema Gefahrgut und die Abwendung von Gefahren spielt in Deutschland eine zentrale Rolle. Die Missachtung von Vorschriften kann drastische Strafen nach sich ziehen, für die, wenn z.B. kein Gefahrgutbeauftragter bestellt ist, der Geschäftsführer haftbar ist. Aus diesem Grund ist die regelmäßige Gefahrgut Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern elementar.
- Kommentieren
- 1599 Aufrufe