Fremde im Betrieb – Sichern Sie sich ab
So verhalten Sie sich richtig gegenüber Fremden im Betrieb
Vor allem im Transportwesen kommen zunehmend Betriebsfremde in die Unternehmen. Für Fremdpersonal tragen Sie keine unmittelbare Verantwortung. Dennoch ist Ihr Fachwissen gefragt, wenn es darum geht, die Sicherheit aller Mitarbeiter zu gewährleisten.
Klären Sie schon bei der Anmeldung, ob es unumgänglich ist, dass Betriebsfremde das Gelände betreten oder befahren. Prüfen Sie auch, ob diese
- betriebseigene Fahrzeuge oder Maschinen benutzen,
- Bereiche mit besonderer Gefährdung betreten bzw.
- Gefahrgut be- oder entladen müssen.
Je nach Art und Schwere der Gefährdung müssen Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und entsprechende Schutzvorkehrungen treffen. Prüfen Sie anhand der folgenden Checkliste, welche Punkte auf Ihr Unternehmen zutreffen.
Checkliste zum Download
Hier geht's zur Checkliste: Gefährdungen von Betriebsfremden
Auf betriebliche Regelungen im Transportvertrag hinweisen
Im Transportvertrag muss schwarz auf weiß stehen, dass die Fremdfirma das Fahrzeug so sichern muss, dass Ihr Mitarbeiter die Ware gefahrlos mit dem Stapler be- und entladen können.
Unfälle der Fremdfirma anzeigen
Meldepflichtige Unfälle müssen Sie neben der Berufsgenossenschaft auch der Fremdfirma anzeigen. Wenn Ihr Betreib bzw. Ihre Mitarbeiter einen Unfall verursacht haben, können Probleme in unvorhersehbarem Ausmaß auf Sie zukommen.
Gefährdungsbeurteilung macht die Risiken deutlich
Bei der Zusammenarbeit mit Betriebsfremden müssen Sie folgende Gefährdungsarten einkalkulieren:
- Mechanische Gefährdungen durch Materialbewegungen mit Fahrzeugen
- Chemische Gefährdungen beim Transport von Gefahrstoffbehältern
- Transportschäden und Auslaufen von Flüssigkeiten
Weisen Sie Ihre Mitarbeiter darauf hin, bei Beladen auf eine besondere Ladungssicherung achten müssen.
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